CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Karlsruhe entscheidet im
Organstreitverfahren
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss Andreas Schmidt MdB, erklärt:
Im Dezember letzten Jahres haben die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Mitglieder der Unionsfraktion im 1. UA gegen den 1. Untersuchungsausschuss Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Politisch wird der Streit gegen die rot-grüne Ausschussmehrheit im 1.Untersuchungsausschuss geführt.
Die Antragsteller haben sich in ihrer Klage dagegen gewandt, dass Rot-Grün Beweisbeschlüsse zu den SPD-Finanzen nicht durchgeführt bzw. dazu gestellte Beweisanträge als angeblich unzulässig abgelehnt hat. Die Vereitelung der Beweisanträge bzw. der Durchführung der Beweisaufnahme u.a. durch Zeugenvernehmungen beruht nach unserer Überzeugung auf reiner Willkür der rot-grünen Ausschussmehrheit.
Der 1. Untersuchungsausschuss hat zwischenzeitlich weitere Zeugenvernehmungstermine zu den aktuellen SPD-Schmiergeldaffären beschlossen. Das Argument von Rot-Grün, Zeugenvernehmungen zu den SPD-Finanzen hätten die Erstellung des Abschlussberichts gefährdet, war somit offensichtlich nur vorgeschoben.
Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat nunmehr den Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf
Montag, den 8. April 2002,13:00 Uhr, Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe, Schlossbezirk 3.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell