CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lippold: Verbraucherschutzkonzept der
Union: Transparenz, Vorsorge, Eigenverantwortung, Nachhaltigkeit!
Berlin (ots)
Anlässlich der Präsentation des Verbraucherschutzkonzeptes der Union erklärt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Klaus W. Lippold MdB:
Die Union setzt sich für eine Politik des ganzheitlichen Verbraucherschutz. Verbraucherpolitik ist eine Querschnittsaufgabe und umfasst alle Bereiche, in denen Verbraucherinteressen betroffen sind. Ganz besondere Bedeutung kommt dabei dem gesundheitlichen Verbraucherschutz zu, der im Mittelpunkt unseres Konzeptes steht.
Verbraucherschutz kann nur im Bündnis mit der Wirtschaft, nicht gegen sie funktionieren. Dies gilt im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ebenso wie beim wirtschaftlichen Verbraucherschutz - z.B. bei Finanzdienstleistungen oder im elektronischen Geschäftsverkehr.
Die Union stellt ihre Eckpfeiler vor:
Transparenz: Transparenz bei der Produktion durch Information sowie verständliche Kennzeichnung, aber auch Transparenz auf der politischen Ebene: Von der Risikoabschätzung und Risikobewertung bis hin zur Entscheidungsfindung von Parlament und Regierung.
Vorsorge: Zahlreiche Richtlinien auf EU-Ebene geben dem Vorsorgeprinzip im gesundheitlichen Verbraucherschutz Ausdruck. Vorhandene Lücken sind zu schließen, EU-Regeln sind homogen auszugestalten, und die nationale Umsetzung muss effizient und in Kooperation mit den anderen Mitgliedsstaaten erfolgen.
Eigenverantwortung: Die Eigenverantwortung der Verbraucher durch Information und Bildung und die der Produzenten für Qualität und Sicherheit ihrer Produkte muss gestärkt werden und sollte Vorrang vor ordnungsrechtlichen Eingriffen haben.
Nachhaltigkeit: Das, was ökologisch notwendig ist, muss auch ökonomisch und sozial möglich sein. Deshalb brauchen wir einheitliche Standards im Verbraucherschutz - nicht nur in Deutschland, sondern europa- und weltweit.
Der Stärkung der Eigenverantwortung von Verbrauchern und Wirtschaft kommt im Konzept der Union eine große Bedeutung zu. Die Förderung von Selbstregulierung und Verhaltenscodices für die Wirtschaft ist das Instrument, das neben der Erhöhung von Transparenz, Verbesserung der Kennzeichnung und umfassender Verbraucherbildung ein Gleichgewicht zwischen den Interessen aller Beteiligten herstellt. Die Devise muss lauten: Soviel Eigenverantwortung wie möglich, soviel Kontrolle wie nötig.
Verbraucherschutz bedeutet auch die Wahrung der wirtschaftlichen Verbraucherinteressen und der Angebots- und Preisvielfalt. Produktsicherheit auf allen Qualitäts- und Preisstufen muss eine Selbstverständlichkeit sein. Die Bundesregierung hingegen gibt dieses wichtige Ziel im Lebensmittelbereich preis, indem sie den falschen Eindruck erweckt, nur alternativ erzeugte Lebensmittel seien qualitativ hochwertig und sicher und nur sie daher fördernswert. Dies wollen wir ändern, denn auch die moderne Landwirtschaft braucht Mittel, um verbraucher- und umweltgerecht produzieren zu können.
Verbraucherschutz braucht zudem Engagement auf Europa- und WTO-Ebene! Die Erweiterung des Binnenmarktes und die fortschreitende Liberalisierung der Märkte bedeuten eine große Chance für die Verbraucher und die mittelständische Wirtschaft. Allerdings kann nur das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes garantieren, dass Verbraucher und Mittelstand davon profitieren. Hier besteht noch großer Handlungsbedarf.
Die Politik muss sich daher für eine Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften einzusetzen - insbesondere im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Im europäischen Binnenmarkt muss gewährleistet sein, dass Importprodukte die gleichen hohen Standards aufweisen wie heimische Produkte. Handlungsbedarf besteht auch in anderen Bereichen - so zum Beispiel zum Grünbuch zum Verbraucherschutz der EU-Kommission. Hier bedarf es einer ganzheitlichen Regelung der Lauterkeit im Geschäftsverkehr, die sich sowohl auf den Verbraucherschutz als auch auf den Wettbewerberschutz richtet. Einer weiteren Zersplitterung des Verbraucherrechts auf EU-Ebene muss entgegen gewirkt und unkomplizierte, flexible Regeln für die Wirtschaft geschaffen werden.
Grundsätzlich gilt: Eine Politik der nationalen Alleingänge muss vermieden werden - zum Wohl der Verbraucher und zum Wohl der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.
Informationsrechte der Verbraucher müssen praxistauglich und effektiv sein. Der Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes der derzeitigen Bundesregierung erfüllt diese Anforderungen nicht. Verbesserte Informationsrechte für Verbraucher müssen gemäß der bis 2003 umzusetzenden Produktsicherheitsrichtlinie nicht nur für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, sondern auch für sonstige Produkte und Dienstleistungen geschaffen werden.
Statt jetzt mit einem nicht ausreichend durchdachten Gesetzesentwurf vorzupreschen, der aufgrund seiner Mängel in wesentlichen Teilbereichen (Auskunftsanspruch gegen Unternehmen, Anwendung des Gesetzes auf Produkte und Dienstleistungen) wieder "eingedampft" wurde, fordern wir eine handwerklich saubere Umsetzung:
Es muss geprüft werden, ob der Anwendungsbereich des Gesetzes auf Produkte und Dienstleistungen auszuweiten ist und ob die Einführung eines Auskunftsanspruches gegenüber Unternehmen auf europäischer Ebene möglich und sinnvoll ist.
Die im Gesetzesentwurf derzeit enthaltene Befugnis der Behörden der Warnung schon aufgrund von Gerüchten muss gestrichen werden, denn sie trägt nicht zu mehr verlässlicher Information, sondern zu mehr Verwirrung bei.
Die Information durch die Unternehmen selbst muss Vorrang vor der behördlichen aktiven Information oder Warnung haben.
Im Organisationsbereich auf Bundesebene benötigen wir straffere Strukturen. Statt im nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft unnötig Kommunikations- und Entscheidungswege zu verkomplizieren, sollten Risikobewertung und Risikomanagement im Bundesamt für Verbraucherschutz zusammengelegt werden, um Entscheidungswege zu beschleunigen und Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Zudem hat sich die Bundesregierung bei der Neuordnung des nachgeordneten Bereiches auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz beschränkt. Dabei wäre es durchaus prüfenswert, ob die Einrichtung nachgeordneter beratender Stellen zur Folgenabschätzung von Vorhaben im Bereich des wirtschaftlichen und rechtlichen Verbraucherschutzes nicht ebenfalls sinnvoll oder sogar notwendig sind:
Die Bundesregierung wird indes dem Anspruch, Verbraucherschutz als Querschnittsaufgabe zu betreiben, nicht gerecht.
Private Altersvorsorge: Hier hat die Bundesregierung versagt. Bundesministerin Künast hat sich zu dem Debakel um Intransparenz und Verwirrung sowie den jüngsten Vorfällen um unlautere Praktiken bei der Vermittlung von Vorsorgeverträgen mit keinem Wort geäußert.
Tourismus: Die jüngsten Opfer von Reisenden nach Tunesien haben Bundesministerin Künast ebenfalls nicht veranlasst, sich - gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt - zu äußern, dabei gehört Tourismus unstreitig in den Bereich der Verbraucherpolitik.
Bahnverspätungen: Ministerin Künast hat verkündet, sie wolle sich um die Verbesserung des Verbraucherschutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln kümmern. Die Gelegenheit, dies bei der kürzlich erfolgten Umsetzung des geänderten Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) zu tun, hat sie indes ungenutzt verstreichen lassen.
Die Verbraucherpolitik der Union stellt ein umfassendes und zukunftsfähiges Konzept für mehr Verbraucherschutz dar. Wir bieten den Verbrauchern eine Alternative zur ideologiegeleiteten und von tagespolitischen Aktualitäten getriebenen Politik der derzeitigen Bundesregierung.
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