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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kues: Aktive Sterbehilfe ist kein Menschenrecht

Berlin (ots)

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte, den Wunsch einer britischen Patientin, das
selbstbestimmte Sterben als ein Menschenrecht anzusehen und damit
auch die aktive Sterbehilfe zu legalisieren, erklärt der Beauftragte
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Kirchen und
Religionsgemeinschaften, Dr. Hermann Kues MdB:
Das Urteil der Straßburger Richter, wonach das Grundrecht auf
Leben nicht auch das Recht auf Selbsttötung und damit auf aktive
Sterbehilfe einschließt, ist zu begrüßen. Der Gerichtshof hat sich
damit eindeutig auf die Seite des Lebens gestellt.
Unser Leitspruch muss sein, Leiden zu lindern, nicht Leidende zu
töten.
Die tragische Krankheit der Frau muss unseren Blick auf die
Vernachlässigung der Palliativmedizin auch hier in Deutschland
richten. Die Möglichkeiten einer guten Schmerztherapie und die
psychologische Betreuung des Sterbenden sind hier noch lange nicht
ausgeschöpft. Viele Mediziner kennen die Möglichkeiten der
Palliativmedizin nicht ausreichend. Palliativmedizinische Inhalte
sind noch nicht einmal Pflicht in Studium oder Weiterbildung der
Mediziner, wie die Ärzte selbst beklagen.
Die Entscheidung des EuGH lässt auch die Entscheidung der
Niederlande in einem neuen Lichte erscheinen.
Zeugung und Sterben sind Momente im Leben des Menschen, die nicht
in unserer Verfügung stehen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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