CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer: Abschaffung des
Ehegattensplittings ist ein finanzieller Bluff
Berlin (ots)
Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Böhmer MdB:
Die im Wahlprogramm der SPD geplante Kappung oder gar Abschaffung des Ehegattensplittings wird maximal zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 350 Millionen Euro zur Förderung von Familien erbringen und zugleich nicht nur die Ehe, sondern auch wesentliche Grundlagen für Familien in Deutschland untergraben.
Das Ehegattensplitting basiert auf der Vorstellung, dass zusammenlebende Eheleute eine Gemeinschaft des Erwerbs und des Verbrauchs bilden, in der jeder an den Einnahmen und Ausgaben des anderen wirtschaftlich partizipiert. Dadurch wird sichergestellt, dass Eheleute trotz Steuerprogression gleich besteuert werden, auch wenn das Einkommen unterschiedlich auf die Partner verteilt ist. Ohne Ehegattensplitting würde ein Ehepaar mit unterschiedlich hohen Einzeleinkünften wegen des progressiven Steuertarifs höher besteuert werden als Ehepartner mit gleich hohem Einkommen beim selben Gesamteinkommen. Dies wäre eine Verstoß gegen die horizontale Steuergerechtigkeit. Eine Abschaffung des Ehegattensplittings benachteiligt auch Ehepaare mit einem Geringverdiener gegenüber dem Einzelverdiener durch den nur einmaligen Abzug der Vorsorgeaufwendungen. Zudem ist es aus familienpolitischen Aspekten unsinnig, den Splittingvorteil zu streichen, denn 70 Prozent des Splittingvolumens entfallen auf verheiratete Einkommensbezieher mit Kindern.
Betroffen von einer Kappung wäre angeblich vor allem die von der SPD oft geschmähte aber äußerst selten vorkommende nichterwerbstätige Millionärsgattin, die nur ein Phantom ist. Nur zwei Prozent aller gemeinschaftlich veranlagten Ehepaare haben überhaupt ein Einkommen eines Partners von mehr als ca. 110 000 Euro bei nicht Erwerbstätigkeit des anderen Partners, mit dem der maximale Splittingvorteil ausgeschöpft werden kann. Und das sind noch lange keine Millionärsgattinnen. Bei kinderlosen Paaren sind in der Regel beide Partner erwerbstätig. Einen Nachteil hätten dagegen vor allem junge Ehepaare in der Phase der Familiengründung und die älteren Ehepaare, deren Kinder bereits aus dem Haus sind. Auch diejenigen Mütter, die es nach einer längeren Familienphase ohnehin schwer haben, wieder einen Einstieg ins Berufsleben zu finden, würden doppelt bestraft.
Die ideologische Kampagne der SPD gegen das Ehegattensplitting ist deshalb sachlich unbegründet. Wie sonst ist es zu erklären, dass statt von der immer wieder vorgetragenen Forderung nach einer Abschaffung des Ehegattensplittings im Wahlprogramm der SPD nur noch von einer Umgestaltung die Rede ist? Warum hat gerade Rot-Grün in dem von ihnen eingeführten Lebenspartnerschaftsgesetz ein dem Ehegattensplitting nahe kommendes Realsplitting eingeführt, wenn das Prinzip der Gleichbehandlung von Partnern in einer Wirtschaftsgemeinschaft vermeintlich falsch ist? Auch die angeblich zu erzielenden Beträge in Höhe eines einstelligen Milliardenbetrags werden nicht mehr erwähnt, weil sie durch Berechnungen des Bundesfinanzministeriums widerlegt sind.
Neun Milliarden Euro zusätzlich solle die Umgestaltung des Ehegattensplittings nach Berechnungen aus dem Jahr 2000 angeblich bringen. Am Ende blieben jedoch nur rund 350 Millionen Euro übrig.
Vom theoretisch möglichen Einsparvolumen müssten abgezogen werden:
- Das bei Geschiedenen praktizierte Realsplitting: Danach kann ein Geschiedener rund 14.000 Euro Unterhalt an den früheren Ehegatten von der Steuer absetzen. Dies reduziert das Einsparvolumen auf etwa 6,5 Milliarden Euro;
- das im Lebenspartnerschaftsgesetz vorgesehene Realsplitting: Hier ist ein Realsplitting mit Übertragungsmöglichkeit von rd. 20.000 Euro vorgesehen. Dies reduziert das Einsparvolumen auf etwa 4,1 Milliarden Euro;
- Gerade Alleinverdiener-Ehepaare mit geringem Einkommen werden durch die Abschaffung des Ehegattensplittings und die dann erforderliche Übertragung des Realsplittings massiv schlechter gestellt. Bei einem Jahresverdienst von 40.000 Mark im Jahr 2001 (rund 20.400 Euro) wären die zu zahlenden Steuern von 338 Mark (ca. 170 Euro) auf über 1.125 Mark (rund 625 Euro) gestiegen. Die Mehrbelastung folgt aus einer geringeren Möglichkeit, die Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abzuziehen. Dies gilt es durch Anhebung der Besteuerungsgrenzen zu verhindern. Das Einsparvolumen würde aber gleichzeitig auf rund 1,4 Mrd. Euro reduziert;
- von diesen rund 1,4 Mrd. Euro entfallen ca. 1.1 Mrd. Euro auf Steuerpflichtige mit Kindern.
Am Ende bleiben noch 350 Mio. Euro übrig. Das ist ein finanzieller Bluff.
Das Splitting dagegen sichert den Ehepartnern Wahlfreiheit und Gleichbehandlung hinsichtlich der Ausübung einer Erwerbstätigkeit und der Wahrnehmung familiärer Aufgaben. Familienarbeit wird nicht anders gewertet als Erwerbstätigkeit. Damit ist eine zentrale Forderung der Frauenbewegung nach partnerschaftlichen Regelungen an dieser Stelle bereits Realität. Eine Abschaffung des Ehegattensplittings ist insoweit ein Rückschritt.
Das Augenmerk sollte besser auf die Benachteiligung der Frauen durch die Steuerklasse V gerichtet werden. Hier besteht Reformbedarf.
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