Winkelmeier-Becker/Hoppenstedt: Hinterbliebenengeld zügig einführen
Berlin (ots)
Wichtiges Anliegen der Union aus dem Koalitionsvertrag wird umgesetzt
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Hinterbliebenengeldes erarbeitet. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Hendrik Hoppenstedt:
"Die Koalition wird in Kürze einen gesetzlichen Anspruch auf Hinterbliebenengeld einführen. Das Leid der Hinterbliebenen wird künftig von der Rechtsordnung anerkannt, wenn ein nahestehender Mensch durch Fremdverursachung getötet wird. Endlich wird damit ein wichtiges Anliegen der Union aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Es ist ärgerlich, dass Bundesjustizminister Maas drei Jahre gebraucht hat, um einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten. Die Berichterstatter der Koalitionsfraktionen waren sich schon lange über die Grundzüge einig. Der Bayerische Justizminister Winfried Bausback hatte sogar bereits Anfang des Jahres 2015 einen ausformulierten Gesetzentwurf vorgelegt. Heiko Maas hat leider andere Prioritäten gesetzt und etwa am Verbot sexistischer Werbung gearbeitet.
Den Schmerz beim Verlust eines nahen Angehörigen kann man niemals mit Geld ausgleichen. Das ist völlig klar. Ziel des Anspruchs ist daher ein symbolischer Ausgleich des Trauerschmerzes. Damit setzt die Rechtsgemeinschaft ein Zeichen der Solidarität mit den Hinterbliebenen.
Auf Initiative der Union wird im Gesetzgebungsverfahren zudem geklärt werden, ob Schmerzens- und Hinterbliebenengelder, die einem Ehegatten oder Lebenspartner zustehen, im Falle einer Scheidung aus dem Zugewinnausgleich herausgerechnet werden können. Das erscheint konsequent, denn diese Ansprüche haben einen höchstpersönlichen Charakter und stehen grundsätzlich in keinem Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Lebensführung."
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