CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lippold/Ronsöhr: Union beantragt
Sondersitzung - Künast muss Parlament aufklären
Berlin (ots)
Anlässlich der jüngsten Vorkommnisse im Zusammenhang mit verseuchtem Futterweizen erklären der Stellvertretende Vorsitzende, Dr. Klaus W. Lippold MdB und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr MdB:
Die Unionsfraktion hat eine Sondersitzung des Ausschusses des Deutschen Bundestages für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft für Donnerstag, den 30.5.2002 um 11.30 Uhr beantragt. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung das Parlament nach wie vor nicht über die aktuellen Vorkommnisse über den Verkauf und die Verfütterung von nitrofen-verseuchtem Futterweizen informiert hat.
Ministerin Künast ist vorzuwerfen, dass in ihrem nachgeordneten Bereich seit März 2002 die Ergebnisse nitrofen-verseuchten Geflügels bekannt sind und nicht weitergegeben wurden. Dies ist nicht das erste Mal, dass bei konkreter Gesundheitsgefahr das Krisenmanagement ihres Verantwortungsbereiches eklatant versagt. Hierfür trägt sie die politische Verantwortung. Es kann auch nicht akzeptiert werden, dass ihre Behörden bei der Ausführung von Privataufträgen konkrete Gesundheitsgefahren nicht weitermelden. Auch hier hätte schon lange seitens ihres Ministeriums eine entsprechende Weisung erfolgen müssen.
Das sie nun vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit der Verbraucherinformationsgesetzes betont ist Heuchelei. Auch jetzt kann sie im Falle konkreter Gefahr informieren. Soweit dies in einigen Bundesländern nicht möglich ist, hat sie es versäumt die entsprechenden Ausführungsgesetze zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) der Länder zu koordinieren. So können z.B. in Baden-Württemberg Ross und Reiter genannt werden. Jedenfalls wird diese Gesetzeslücke mit dem von ihr vorgelegten Verbraucherinformationsgesetz nicht geschlossen werden. CDU/CSU haben immer wieder darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz mit heißer Nadel für den Wahlkampf gestrickt wurde und wichtige Interessen für den Verbraucher außer acht lässt. Ministerin Künast sollte endlich begreifen, dass sie mit diesem Gesetz zu kurz gesprungen ist.
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