CDU/CSU-Bundestagsfraktion /Geis: Die elektronische Fußfessel ist kein Ersatz für den Strafvollzug
Berlin (ots)
Zu dem hessischen Modellversuch zur elektronischen Überwachung von Straftätern erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die elektronische Fußfessel mag in Einzelfällen sinnvoll sein, um einen anderenfalls gebotenen Freiheitsentzug, etwa den Vollzug einer Untersuchungshaft, zu vermeiden; sie ist jedoch im Unterschied zu Überlegungen innerhalb der SPD keinesfalls eine geeignete Alternative zu dem Vollzug von Freiheitsstrafen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Strafen können nur dann ihre präventive Wirkung entfalten, wenn sie den Täter empfindlich treffen. Schon deshalb kommt ein flächendeckender Einsatz der elektronischen Fußfessel nicht ernsthaft in Betracht. Denn kaum jemand ließe sich wirksam von der Vorstellung abschrecken, eine Freiheitsstrafe nicht im Gefängnis, sondern zu Hause abzusitzen.
Der lobenswerte hessische Modellversuch zeigt daher nicht nur die Möglichkeiten, sondern vor allem auch die Grenzen eines sinnvollen Einsatzes der elektronischen Fußfessel auf.
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