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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Götz/Hasselfeldt: Keine doppelte MWSt mehr auf Baulanderschließung

Berlin (ots)

Zur Korrektur des Erlasses über die
umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen erklären
die finanzpolitische Sprecherin, Gerda Hasselfeldt MdB und der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz MdB:
Die rot-grüne Bundesregierung hat mit einer kleinen Entscheidung
großen Schaden angerichtet. Mit einem einfachen Erlass zur
umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Baulanderschließung vom
Dezember 2000 hat Eichel versucht, für ein und dieselbe Baumaßnahme
zwei mal 16 Prozent MWSt zu kassieren. Private Erschließungsträger,
die nicht Eigentümer der entsprechenden Gründstücke sind, rechneten
gegenüber den Grundeigentümern ab:
16 % MWSt. Bei der unentgeltlichen Übertragung des
Erschließungsgebiets an die Gemeinde: noch einmal 16 % MWSt.
Die von der Vorgängerregierung Kohl erreichte Beschleunigung und
Verbilligung der Erschließung von Bauland durch private Träger wurde
damit torpediert: große Schäden für Bauherren, die gebeutelte
Bauwirtschaft, Gemeinden und die Konjunktur in Deutschland.
Fast 18 Monate hat es gedauert, bis der Erlass am 31. Mai 2002 auf
Druck der Union endlich geändert wurde.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte die Bundesregierung im März
im Deutschen Bundestag aufgefordert, das Problem schleunigst zu
lösen. Das ist jetzt passiert.
Ein Erfolg für CDU und CSU.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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