CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Götz/Hasselfeldt: Keine doppelte MWSt
mehr auf Baulanderschließung
Berlin (ots)
Zur Korrektur des Erlasses über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen erklären die finanzpolitische Sprecherin, Gerda Hasselfeldt MdB und der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die rot-grüne Bundesregierung hat mit einer kleinen Entscheidung großen Schaden angerichtet. Mit einem einfachen Erlass zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Baulanderschließung vom Dezember 2000 hat Eichel versucht, für ein und dieselbe Baumaßnahme zwei mal 16 Prozent MWSt zu kassieren. Private Erschließungsträger, die nicht Eigentümer der entsprechenden Gründstücke sind, rechneten gegenüber den Grundeigentümern ab:
16 % MWSt. Bei der unentgeltlichen Übertragung des Erschließungsgebiets an die Gemeinde: noch einmal 16 % MWSt.
Die von der Vorgängerregierung Kohl erreichte Beschleunigung und Verbilligung der Erschließung von Bauland durch private Träger wurde damit torpediert: große Schäden für Bauherren, die gebeutelte Bauwirtschaft, Gemeinden und die Konjunktur in Deutschland.
Fast 18 Monate hat es gedauert, bis der Erlass am 31. Mai 2002 auf Druck der Union endlich geändert wurde.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte die Bundesregierung im März im Deutschen Bundestag aufgefordert, das Problem schleunigst zu lösen. Das ist jetzt passiert.
Ein Erfolg für CDU und CSU.
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