CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Marschewski: Keine verfassungswidrige
Grundgesetzänderung
Berlin (ots)
Zu dem heute von der Union abgelehnten rot-grünen Gesetzentwurf zur plebiszitären Änderung des Grundgesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Der von SPD und Grünen vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiativen, -begehren und -entscheiden ins Grundgesetz verstößt gegen Art. 79 Abs. 3 unseres Grundgesetzes: Danach ist eine Änderung des Grundgesetzes unzulässig, wenn - wie von der Koalition geplant - "die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung ... berührt" wird.
Verfassungswidrige Gesetze aber können die Zustimmung der Union nicht finden!
Zudem wäre mit den völlig unzureichenden Quoren das Mehrheitsprinzip als Grundidee der Demokratie verletzt worden: Es ist keine Mehrheit, wenn einfache Gesetze mit 10% plus einer Stimme und Verfassungsänderungen mit 26,7% zustande kommen sollen.
Inhaltlich widersprüchlich war auch der Ausnahmekatalog, nach dem das Volk laut Rot-Grün ausgerechnet über Steuern oder den Haushalt nicht abstimmen soll.
Außerdem hat die Koalition dem Deutschen Bundestag gerade einmal fünf Arbeitswochen für die Entscheidung zugebilligt. Für eine derart einschneidende Verfassungsänderung war ein solches Hau-Ruck-Verfahren nicht angemessen.
Für die Zukunft kommt es darauf an, das parlamentarische System weiter auszubauen, nicht aber, es abzubauen. Verantwortung muss gestärkt, nicht geschwächt werden.
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