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Marschewski: Keine verfassungswidrige Grundgesetzänderung

Berlin (ots)

Zu dem heute von der Union abgelehnten rot-grünen
Gesetzentwurf zur plebiszitären Änderung des Grundgesetzes erklärt
der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin
Marschewski MdB:
Der von SPD und Grünen vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung von
Volksinitiativen, -begehren und -entscheiden ins Grundgesetz verstößt
gegen Art. 79 Abs. 3 unseres Grundgesetzes: Danach ist eine Änderung
des Grundgesetzes unzulässig, wenn - wie von der Koalition geplant -
"die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung ...
berührt" wird.
Verfassungswidrige Gesetze aber können die Zustimmung der Union
nicht finden!
Zudem wäre mit den völlig unzureichenden Quoren das
Mehrheitsprinzip als Grundidee der Demokratie verletzt worden: Es ist
keine Mehrheit, wenn einfache Gesetze mit 10% plus einer Stimme und
Verfassungsänderungen mit 26,7% zustande kommen sollen.
Inhaltlich widersprüchlich war auch der Ausnahmekatalog, nach dem
das Volk laut Rot-Grün ausgerechnet über Steuern oder den Haushalt
nicht abstimmen soll.
Außerdem hat die Koalition dem Deutschen Bundestag gerade einmal
fünf Arbeitswochen für die Entscheidung zugebilligt. Für eine derart
einschneidende Verfassungsänderung war ein solches Hau-Ruck-Verfahren
nicht angemessen.
Für die Zukunft kommt es darauf an, das parlamentarische System
weiter auszubauen, nicht aber, es abzubauen. Verantwortung muss
gestärkt, nicht geschwächt werden.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
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