CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis/Voßhoff/Luther: Handlungsbedarf zur
besseren Durchsetzung von Bauhandwerkerforderungen bestätigt
Berlin (ots)
Zur Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss am 12. Juni 2002 zum Forderungssicherungsgesetz erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB, die zuständige Berichterstatterin im Rechtsausschuss, Andrea Voßhoff MdB sowie der Mitinitiator und Vorsitzende der sächsischen Landesgruppe, Dr. Michael Luther MdB:
Nach Ansicht der Experten der betroffenen Verbände hat das von Rot-Grün im Jahr 2000 verabschiedete Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen keine Verbesserung der Zahlungsmoral bewirkt. Nach wie vor sind die Werkunternehmer neben der schlechten wirtschaftlichen Lage hohen Forderungsausfällen ausgesetzt. Ein gesetzgeberisches Handeln ist demnach dringend geboten. Deshalb begrüßten sie den Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen im Bauhandwerk (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG).
Der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion enthält ein ganzes Bündel von gesetzgeberischen Maßnahmen. Im wesentlichen werden die Schwachstellen der bestehenden Regelungen beseitigt. Die Handwerksbetriebe sollen wieder in die Lage versetzt werden, ihre Werklohnforderung effektiver zu sichern.
Breite Zustimmung der Sachverständigen fanden die Regelungen zur Ausweitung der Abschlagszahlungen, der Aufenthaltsermittlung säumiger Schuldner als auch die Übernahme wesentlicher Regelungen des Gesetzes zur Sicherung von Bauforderungen in das BGB. Danach soll der Empfänger von Baugeld verpflichtet werden, das Baugeld zur Befriedigung seiner Baugeldgläubiger zu verwenden. Verletzt er diese Pflicht, erhalten seine Baugeldgläubiger einen Schadensersatzanspruch.
Das von der CDU/CSU-Fraktion geplante zivilprozessuale Instrument des Voraburteils zur schnelleren Durchsetzung von Forderungen wurde zudem vom Vorsitzenden Richter am BGH Prof. Dr. Ullmann begrüßt.
Hinsichtlich der kontrovers diskutierten Einführung eines Eigentumsvorbehaltes in das Werkvertragsrecht (der Handwerker soll unter eingeschränkten Voraussetzungen bereits eingebaute Materialien wieder ausbauen dürfen, wenn der Besteller seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt) ist die Union nach wie vor gesprächsbereit.
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