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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis/Voßhoff/Luther: Handlungsbedarf zur besseren Durchsetzung von Bauhandwerkerforderungen bestätigt

Berlin (ots)

Zur Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss am
12. Juni 2002 zum Forderungssicherungsgesetz erklären der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB, die zuständige Berichterstatterin im Rechtsausschuss,
Andrea Voßhoff MdB sowie der Mitinitiator und Vorsitzende der
sächsischen Landesgruppe, Dr. Michael Luther MdB:
Nach Ansicht der Experten der betroffenen Verbände hat das von
Rot-Grün im Jahr 2000 verabschiedete Gesetz zur Beschleunigung
fälliger Zahlungen keine Verbesserung der Zahlungsmoral bewirkt. Nach
wie vor sind die Werkunternehmer neben der schlechten
wirtschaftlichen Lage hohen Forderungsausfällen ausgesetzt. Ein
gesetzgeberisches Handeln ist demnach dringend geboten. Deshalb
begrüßten sie den Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur
verbesserten Durchsetzung von Forderungen im Bauhandwerk
(Forderungssicherungsgesetz - FoSiG).
Der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion enthält ein ganzes Bündel von
gesetzgeberischen Maßnahmen. Im wesentlichen werden die
Schwachstellen der bestehenden Regelungen beseitigt. Die
Handwerksbetriebe sollen wieder in die Lage versetzt werden, ihre
Werklohnforderung effektiver zu sichern.
Breite Zustimmung der Sachverständigen fanden die Regelungen zur
Ausweitung der Abschlagszahlungen, der Aufenthaltsermittlung säumiger
Schuldner als auch die Übernahme wesentlicher Regelungen des Gesetzes
zur Sicherung von Bauforderungen in das BGB. Danach soll der
Empfänger von Baugeld verpflichtet werden, das Baugeld zur
Befriedigung seiner Baugeldgläubiger zu verwenden. Verletzt er diese
Pflicht, erhalten seine Baugeldgläubiger einen
Schadensersatzanspruch.
Das von der CDU/CSU-Fraktion geplante zivilprozessuale Instrument
des Voraburteils zur schnelleren Durchsetzung von Forderungen wurde
zudem vom Vorsitzenden Richter am BGH Prof. Dr. Ullmann begrüßt.
Hinsichtlich der kontrovers diskutierten Einführung eines
Eigentumsvorbehaltes in das Werkvertragsrecht (der Handwerker soll
unter eingeschränkten Voraussetzungen bereits eingebaute Materialien
wieder ausbauen dürfen, wenn der Besteller seinen Zahlungspflichten
nicht nachkommt) ist die Union nach wie vor gesprächsbereit.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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