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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Merz: Perspektive Europa

Berlin (ots)

Rede des Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich
Merz MdB beim Fachkongress "Heimat in Europa - Politik für
Vertriebene und Aussiedler" am 26. Juni 2002 in Berlin:
"Armes Deutschland!" So schlussfolgerte vor einigen
Tagen der Autor eines Kommentars einer namhaften deutschen
Tageszeitung um dann zu erläutern, dass die größte Volkswirtschaft
Europas ihr Stabilitätsversprechen gegenüber Brüssel nicht erfüllen
könne, weil die künftigen EU-Landwirte in Polen, Tschechien und
Ungarn Agrarsubventionen bekommen sollten. Was der Autor erst im
dritten Satz verriet: Der Befund stammte nicht von ihm selbst,
sondern beschrieb die merkwürdige Logik, die Bundeskanzler Gerhard
Schröder am Wochenende zuvor in einem Zeitungsbeitrag der Frankfurter
Allgemeinen Sonntagszeitung verbreitet hatte. Die Vorlage eines
ausgeglichenen Haushalts bis 2004 - so hatte Schröder geschrieben -
sei ausgeschlossen, wenn Deutschland als Folge der Osterweiterung 2
Mrd. Euro zusätzlich in die EU-Kasse einzahlen müsse. Daher lehne er
den Vorschlag der EU-Kommission ab, den Bauern in Osteuropa schon von
2004 an Direktbeihilfen zu gewähren.
Ich habe dieses Beispiel an den Anfang meiner Ausführungen
gestellt, weil es uns mitten hineinführt in das Thema, über das ich
sprechen möchte: Perspektive Europa. Die Erweiterung Europas - oder
wie uns Helmut Kohl beim Bundesparteitag der CDU vor einigen Tagen so
eindringlich gesagt hat: die Vereinigung Europas - wird damit im
Grunde in Frage gestellt. Deutschland ist in Verdacht geraten, den
Zeitplan für die Erweiterung durch sein kategorisches Nein zur
Direktbeihilfen für die Beitrittsländer bewusst zu verzögern.
Damit nicht genug: der Regierungschef des Landes, welches das
größte Interesse an dieser Erweiterung hat und das politisch und
ökonomisch am meisten von ihr profitiert, kommt in der Maske des
Heuchlers daher und erklärt, dass die Einhaltung des Europäischen
Stabilitätspaktes und die solidarische Mitfinanzierung der
Osterweiterung durch Deutschland unvereinbar seien.
Was Schröder verschweigt, ist die Tatsache, dass der
Bundesregierung ein Blauer Brief der EU-Kommission bereits 2002, also
zwei Jahre vor den ersten Beitritten ins Haus stand. Die Wahrheit
ist: die rot-grüne Bundesregierung hat mit beiden Projekten ihre
Probleme, mit dem Stabilitätspakt und mit der Osterweiterung. Und das
ist keine Frage der Finanzierbarkeit oder der Einhaltung der
Stabilitätskriterien, sondern es ist eine Frage der inneren
Einstellung zu Europa! "Armes Deutschland!" Bei so einer Haltung kann
man dem anfangs zitierten Kommentar wohl nur zustimmen. Unserer
Perspektive von Europa entspricht dies nicht.
Meine Damen und Herren,
die Vereinigung Europas und die Erweiterung der Europäischen Union
um die Demokratien in Mittel- und Südosteuropa ist nicht nur ein
Anliegen der Christlich-Demokratischen und Christlich-Sozialen Union
Deutschlands, sondern seit jeher auch ein Anliegen der deutschen
Flüchtlinge und der Heimatvertriebenen gewesen. Ich erinnere an die
Charta der Heimatvertriebenen vom 05. August 1950: Mit dem
ausdrücklichen Verzicht auf Rache und Vergeltung für das unendliche
Leid, welches der Zweite Weltkrieg über die Menschheit gebracht hat,
erklären die Heimatvertriebenen, "jedes Beginnen mit allen Kräften
(zu) unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas
gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können."
Und weiter heißt es: "Wir werden durch harte unermüdliche Arbeit am
Wiederaufbau Deutschlands und Europas teilnehmen."
Natürlich konnten die Initiatoren der Charta von 1950 die
Erweiterung der Europäischen Union und ihre finanziellen und
ökonomischen Implikationen im Jahre 2002 nicht vorhersehen, aber die
Perspektive der Wiedervereinigung Europas war damals wie heute die
wohl einzige Option, in die angestammte Heimat zurückkehren zu können
oder in diesem Europa eine neue Heimat zu finden.
Was ist Heimat? Im allgemeinen Sprachgebrauch ist Heimat "der Ort,
wo der Mensch seine frühen Sozialisationserlebnisse hat, die seine
Identität und seinen Charakter, seine Mentalität, seine Einstellungen
und am Ende auch seine Weltauffassungen prägen"
(Brockhaus-Enzyklopädie). Heimat ist immer auf die Person bezogen.
Völlig zu Recht hat deshalb die Menschenrechtserklärung der UNO von
1948, in der erstmals auch die Freizügigkeit und das Recht der
Rückkehr in die jeweils eigene Heimat gefordert wurde, das
Heimatrecht an die Existenz der Person gekoppelt und von der jeweils
geltenden besonderen Rechtslage eines Ortes für unabhängig erklärt.
Heimat besteht unabhängig von Gesetzen und Dekreten, unabhängig auch
von Eigentum und Besitz und unabhängig von einer bestimmten
Staatsbürgerschaft.
Und was ist Europa? Eine der besten Definitionen, die ich über
Europa gefunden habe, stammt vom früheren polnischen Außenminister
Wladyslaw Bartoszewski: "In der Geschichte der Völker und Staaten
dieses Kontinentes", so sagte Bartoszewski bei einer Feierstunde im
Deutschen Bundestag 1997 in Bonn, "hat dieser Begriff eine
zivilisatorische Bedeutung angenommen. Es wurde zu einem kollektiven
Symbol von fundamentalen Werten und Prinzipien. Europa, das bedeutet
vor allem die Freiheit der Person, die Menschenrechte - politische
und ökonomische. Das ist eine demokratische und von Bürgern getragene
Ordnung. Das ist der Rechtsstaat. Das ist die effektive Wirtschaft,
die sich auf individuelles Unternehmertum und Initiative stützt.
Gleichzeitig ist es die Reflektion über das Schicksal der Menschen
und die moralische Ordnung, die den jüdisch-christlichen Traditionen
und der unvergänglichen Schönheit der Kultur entspringt. Europa
betrachten wir demnach als Zivilisationskreis. Die Zugehörigkeit zu
Europa, das ist eine im Laufe der Geschichte bewusst vollzogene Wahl
und Fixierung der obigen Werte."
Meine Damen und Herren,
wer sich zu einem solchen Wertefundament bekennt, für den sollte
die Verwirklichung des Rechtes auf Heimat in Europa und im besonderen
im Europa der Europäischen Union kein Problem darstellen, auch wenn
der Begriff der Heimat als Rechtsbegriff in den europäischen
Verträgen selbst nicht enthalten ist. Die Verträge über die
Europäische Union konstituieren statt dessen die sogenannten
Grundfreiheiten: die Freizügigkeit und den freien Personenverkehr,
den freien Kapitalverkehr, die freien Dienstleistungen und die
Niederlassungsfreiheit - und zwar unter Ausschluss jeder
Diskriminierung, wie es im Artikel 183 des EG-Vertrages formuliert
ist.
Aber die Klarheit in den europäischen Verträgen schützt nicht vor
politischem Streit, wie wir an der neu aufgeflammten Debatte über die
sog. Bene_-Dekrete aus dem Jahre 1945 erkennen können. "Kann in einem
modernen Europa Platz sein für ein Land, dessen Regierung ethnische
Säuberungen billigt?" so fragte kürzlich die Neue Zürcher Zeitung
unter Bezug auf die einstimmige Entscheidung des tschechischen
Parlamentes, die Bene_-Dekrete nicht aufzuheben.
Spätestens nach den ethnischen Säuberungen im ehemaligen
Jugoslawien, in Kroatien, in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo wissen
wir, dass ethnische Säuberungen und Vertreibung als Mittel der
Politik auch im modernen Europa immer noch stattfinden.
Unsere Antwort ist darauf völlig klar und unmissverständlich und
deswegen haben wir sie auch in unser Regierungsprogramm
hineingeschrieben: "Vertreibung und ethnische Säuberung dürfen
nirgendwo Teil der bestehenden Rechtsordnung sein. Die
Vertreibungsdekrete und -gesetze sind Unrecht. Sie stehen im
Gegensatz zu Geist und Werten der Europäischen Union und des
Völkerrechts. ... Mit einem Zentrum gegen Vertreibung in Berlin
wollen wir ein Zeichen setzen, um an das Unrecht der Vertreibung zu
erinnern und es für immer zu ächten."
Ich weiß sehr wohl, dass sich weder die bisherige Regierung noch
das Parlament in Prag mehrheitlich durch den Ausdruck "Vertreibung"
im Zusammenhang mit den Bene_-Dekreten angesprochen fühlt. In
tschechischer Interpretation handelt es sich bei der
Nachkriegspolitik gegenüber rund 3 Millionen Sudetendeutschen sowie
einigen zehntausend Ungarn um "eine Aussiedlung auf der Basis
gültiger nationaler Rechtsakte", die mit Billigung der Siegermächte
erfolgte. Weiter wird argumentiert, Hitlers brutale Politik gegenüber
Prag sowie Vorgeschichte, Verlauf und Ausgang des Zweiten Weltkrieges
hätten im Übrigen gar keine andere Möglichkeit offengelassen. Wohl
wird eingestanden, dass es zu Exzessen der Gewalt gekommen sei. Doch
am Grundsatz, dass die Umsiedlung nicht nur gerechtfertigt, sondern
vor allem auch gerecht gewesen sei, ist in Tschechien kaum jemand
bereit zu rütteln - "weder im Volk noch bei den Politikern",
konstatiert die Neue Züricher Zeitung (NZZ, 01.06.2002)
Vor diesem Hintergrund ist es dann beinahe schon verständlich,
dass klare Gesten, wie sie im Aussöhnungsprozess zwischen Polen und
Deutschland erfolgt sind, im deutsch-tschechischen Verhältnis bislang
ausgeblieben sind. Daran hat letztlich auch die deutsch-tschechische
Erklärung aus dem Jahre 1997 nichts geändert. Im Gegenteil. Die
Verallgemeinerungen des ehemaligen tschechischen Ministerpräsidenten
vom Anfang dieses Jahres, aber auch Äußerungen seines Nachfolgers,
der die Vertreibung einmal als "Quelle des Friedens im
Nachkriegseuropa" charakterisierte und damit seinen Anspruch auf die
allgemeine Gültigkeit des tschechischen Geschichtsbildes in Europa
verband, hat nicht nur die Sudetendeutschen provoziert.
Die Äußerungen waren eine Provokation für jeden Bürger, der die
Europäische Union als Rechts- und Wertegemeinschaft ernst nimmt.
Die Frage, ob die Bene_-Dekrete als Teil der Rechtsordnung der
Republik Tschechien mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar
sind, darf sich auch nicht allein darauf beschränken, ob die
Bene_-Dekrete heute noch eine diskriminierende Wirkung entfalten oder
nicht. Der politische Streit hierüber wird letztlich weder durch ein
entsprechendes Gutachten des Europäischen Parlamentes noch der
Kommission zu schlichten sein.
Es geht bei dieser Frage eben nicht allein um eine juristische
Bewertung. Viel problematischer ist aus meiner Sicht, dass gewählte
Parlamentarier und Verantwortliche in der tschechischen Regierung das
Unrecht und das unendliche Leid der Vertreibung und Enteignung auf
der Grundlage der Bene_-Dekrete im Jahre 2002 politisch immer noch
verteidigen.
In einem vereinten Europa können wir der tschechischen Republik
die Auseinandersetzung mit dem Unrecht der Bene_-Dekrete nicht
ersparen. Es ist die Aufgabe der tschechischen Regierung und des
tschechischen Parlamentes, die eigene Rechtsordnung mit dem EU-Recht
in Einklang zu bringen. "Die europäische Gesellschaft ist eine
‚offene Gesellschaft'", hat Wladyslaw Bartoszewski in der bereits
zitierten Rede gesagt. "Völker, die zum geographischen Europa
gehören, können sich höchstens selbst aus der europäischen
Zivilisationsgemeinschaft isolieren..." Dem ist nichts hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren,
lassen Sie mich zurückkommen zur Osterweiterung der Europäischen
Union. Aus unserer Sicht ist die Osterweiterung eine einmalige
historische Chance, nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten
im Jahre 1990 nunmehr auch die Einigung Europas zu vollenden. Dies
ist eine Aufgabe, der wir uns aus politischer und historischer
Verantwortung stellen müssen. Und diese Aufgabe ist natürlich eine
ökonomische, auch eine finanzielle Aufgabe. Niemals zuvor sind der
Europäischen Union Mitgliedstaaten beigetreten, bei denen das soziale
und wirtschaftliche Gefälle so groß war. Aber die Erweiterung darf
nicht unter dem Diktat ökonomischer Vorbedingungen verzögert oder gar
verhindert werden.
Ich halte deswegen auch die Reduktion der Debatte auf die Frage
möglicher Direktbeihilfen für die neuen Mitglieder durch den
Bundesfinanzminister und den Bundeskanzler für völlig unangemessen.
Klagen des Bundeskanzlers darüber, dass in der Agenda 2000 die
Direktbeihilfen für die Landwirtschaft der neuen EU-Mitglieder nicht
vorgesehen sind, überzeugen niemanden: schließlich war es die
rot-grüne Bundesregierung selbst, die dies auf dem Berliner EU-Gipfel
im Frühjahr 1999 im vollen Wissen über die damit verbundene soziale
und ökonomische Schieflage mit beschlossen hat. Es ist unredlich,
drei Jahre später die Beitrittsländer für dieses Problem
verantwortlich zu machen. Die Erweiterung bleibt eben ein Testfall
für die Solidarität zwischen den alten und den neuen Mitgliedern. Wer
diese Solidarität verweigert, fügt dem wirtschaftlichen und sozialen
Zusammenhalt der Europäischen Union insgesamt schweren Schaden zu.
Heimat in Europa, so lautet der Titel unserer heutigen
Veranstaltung.
Lassen Sie mich zu diesem Thema abschließend noch einige wenige
Bemerkungen zur Debatte über die Zukunft der Europäischen Union und
zu den Ergebnissen des Europäischen Rates am vergangenen Wochenende
in Sevilla machen.
Wie Sie wissen, hat der Europäische Rat in Laeken einen Konvent
einberufen, der die Regierungskonferenz im Jahre 2004 vorbereiten und
den Weg zu einer europäischen Verfassung ebnen soll. Seine Aufgaben
sind: eine genauere Abgrenzung bei Zuständigkeiten und
Aufgabenteilung zwischen der Europäischen Union und ihren
Mitgliedstaaten; eine Klärung der Frage, ob die im Jahre 2000
erarbeitete Grundrechts-Charta der Europäischen Union Bestandteil des
EU-Vertrages werden und damit für alle Bürger Europas
rechtsverbindlich sein soll; darüber hinaus die Vereinfachung der
europäischen Verträge - und schließlich die Klärung der Rolle der
nationalen Parlamente im künftigen europäischen Integrationsprozess.
Von den beschriebenen Aufgaben des Konventes ist die Neuregelung
bzw. die Präzisierung der Kompetenzverteilung zwischen der
europäischen und der nationalen Ebene die wichtigste, wahrscheinlich
aber auch die schwierigste Aufgabe.
Wir begrüßen es, dass sich die EU-Staaten in Sevilla jetzt auf
eine engere Zusammenarbeit zum Schutz gegen Schlepper- und
Schleuserkriminalität an den Außengrenzen der Europäischen Union
verständigt haben, weil die zukünftigen Mitgliedstaaten allein mit
dieser Aufgabe überfordert wären. Diese Entscheidungen werden uns dem
europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts einen
wichtigen Schritt näher bringen. Auch die Reform der Arbeitsweise des
Europäischen Rates und die deutliche Straffung der Arbeit der
Ministerräte wird von uns unterstützt, denn sie entspricht
langjährigen Unionsforderungen.
Wir wünschen uns eine echte europäische Exekutive, aber wir wollen
gleichzeitig, dass die Bürger in europäischen Wahlen über diese
Exekutive mitentscheiden und sie im Falle des Versagens auch
verantwortlich machen können.
Der Aufbau Europas ist also noch längst nicht abgeschlossen. An
dem bisher Erreichten haben die Vertriebenen großen Anteil, denn sie
haben sich von Beginn an in den Dienst der Vereinigung Europas
gestellt. Hierfür gebührt ihnen unser aller Dank. Die deutschen
Heimatvertriebenen und die deutschen Volksgruppen in Mittel- und
Osteuropa haben auch heute eine unverzichtbare Brückenfunktion bei
der Zusammenarbeit mit Deutschlands östlichen Nachbarstaaten. Es ist
unsere Verantwortung, dass die in der Europäischen Union geltende
Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit ohne jede Diskriminierung
auch und gerade für die Vertriebenen gilt.

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  • 25.06.2002 – 12:02

    CDU/CSU-Bundestagsfraktion / Aktuelle Stunde

    Berlin (ots) - Ein Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilt mit: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine Aktuelle Stunde zum Thema: "Bildungsgefälle nach dem Ergebnis der PISA-Studie und Forderungen aus der Bundesregierung nach deutschlandweiten Bildungsstandards" für Mittwoch, den 26. Juni 2002, im Anschluss an die Fragestunde beantragt. ots Originaltext: ...