Tillmann/Feiler: Steuerhinterziehung mittels Briefkastenfirmen verhindern
Berlin (ots)
Abschluss von Verbraucherkrediten auch weiterhin ohne steuerliche Identifikationsnummer möglich
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG) abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Uwe Feiler:
"Die Veröffentlichungen über langjährige Rechtspraktiken von Briefkastenfirmen in Panama sind eine weitere Bestätigung dafür, dass es richtig ist, mit großem Nachdruck internationale Schritte gegen Steuerbetrug und unfaire Steuerpraktiken zu vereinbaren. Mit diesem Gesetz setzen wir diesen Weg fort, indem die Möglichkeiten inländischer Steuerpflichtiger zur Steuerumgehung mittels Briefkastenfirmen erschwert werden. Das Entdeckungsrisiko solcher Strategien erhöht sich durch mehr Transparenz und Mitteilungspflichten der Steuerpflichtigen über Auslandsbeziehungen. Die im Gesetzentwurf ursprünglich bestehende Verpflichtung der Kreditinstitute, bei Eröffnung eines Kontos auch das steuerliche Identifi-kationsmerkmal (ID-Nr.) des Kontoinhabers zu erheben, haben wir auf relevante Fälle beschränkt.
Nach der jetzt verabschiedeten Lösung wird kein Verbraucherkredit an diesem Gesetz scheitern. Verbraucherkredite werden von der Erhebung der ID-Nr. ausgenommen, wenn der Kreditrahmen 12.000 Euro nicht übersteigt. Selbst bei höheren Verbraucherkrediten wird geholfen, denn die ID-Nr. kann bis zu 3 Monate nach Begründung der Geschäftsbeziehung nachgeliefert werden. Dies erfolgt sogar im maschinellen Verfahren.
Anpassung von kindergeldrechtlichen Regelung zur Verhinderung von Sozialmissbrauch
Die rückwirkende Möglichkeit zur Beantragung von Kindergeld wird zur Verhinderung von Missbrauch auf 6 Monate beschränkt. Mit der Verkürzung der Antragsfrist wird es den Familienkassen möglich, den Nachweis des inländischen Aufenthalts - der Anspruchsvoraussetzung ist - schneller zu prüfen. An den materiellen Voraussetzungen für den Kindergeldbezug ändert sich aber nichts.
Zudem wird der Datenaustausch zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und den Familienkassen verbessert. Die Familienkassen erlangen so z.B. schneller Kenntnis, wenn eine Familie ins Ausland verzieht und damit der Kindergeldanspruch in Deutschland erlischt.
Steuerklassenwahl und Start des zweijährigen Faktorverfahrens ab dem Veranlagungszeitraum 2019
Mit diesem Gesetz legen wir den Startzeitpunkt für das zweijährige Faktorverfahren auf den Veranlagungszeitraum 2019 fest. Damit wird es Ehegatten möglich, das Faktorverfahren über einen längeren Zeitraum zur Anwendung zu bringen und bereits unterjährig einen ihrer tatsächlichen Steuerlast entsprechenden Lohnsteuerabzug zu erhalten. Ihre Liquidität und damit das unterjährige Familieneinkommen steigt. Zudem erleichtern wir bei Ehegatten den Wechsel von den Steuerklassen III/V zurück zur Steuerklassenwahl IV/IV. Der Wechsel wird zukünftig allein bei Antrag eines Ehegatten möglich sein. Gerade Frauen, die nach Elternzeit in eine Beschäftigung zurückkehren, haben so die Möglichkeit, sofort wirtschaftlich von ihrer Tätigkeit zu profitieren und ein höheres eigenes Erwerbseinkommen zu erzielen, als bei Steuerklasse V. Die Gesamtsteuerbelastung der Familien ändert sich nicht."
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