CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schauerte: Zielgenaue und
verfassungskonforme Korruptionsbekämpfung statt populistischer
Schnellschüsse
Berlin (ots)
Zur 2./3. Lesung des Gesetzes über die Errichtung eines Registers für unzuverlässige Unternehmen erklärt der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB:
Korruption muss in Verwaltung und Wirtschaft mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft und wirkungsvoll zurückgedrängt werden. Korruption verhindert Wettbewerb oder versucht ihn zu umgehen. Das Ergebnis wäre Machtwirtschaft statt Marktwirtschaft. Auch deshalb sind wir für ein wirksames Korruptionsregister.
Die Expertenanhörung des Wirtschaftsausschusses hat eindeutig und offenkundig gezeigt, dass das von der Bundesregierung nach den Kölner SPD-Bestechungsskandalen als Schnellschuss geplante Gesetz zur Schaffung eines Registers für "unzuverlässige Unternehmen" als punktuelle Maßnahme ohne Einbettung in ein Gesamtkonzept das eigentliche Ziel weit verfehlt. Stattdessen wird auf rechtsstaatlich bedenkliche Weise der gefährliche Weg des Populismus eingeschlagen:
- Nach Meinung von Verfassungsrechtlern ist der vorgelegte Gesetzentwurf offen verfassungswidrig und verstößt deutlich gegen das europäische Gemeinschaftsrecht: noch vor einer rechtskräftigen Verurteilung hätten nachgeordnete Behörden die Möglichkeit, auf der Grundlage eines bloßen Verdachts Unternehmen für drei Jahre von der öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen. Die Unschuldsvermutung wird auf den Kopf gestellt.
- Ein beliebig durch Rechtsverordnung erweiterbarer Katalog von aus Sicht der Bundesregierung zu sanktionierendem Fehlverhalten von Unternehmen öffnet der staatlichen Willkür Tür und Tor. Konkrete Regelungen zur Löschung aus dem Register fehlen. Der Rechtsschutz und Rechtsweg für die Betroffenen ist nicht definiert. Dies ist rechtsstaatlich im höchsten Maße bedenklich.
- Die geplante schwarze Liste vermeintlich unzuverlässiger Unternehmen verengt den Blick einseitig auf die unternehmerische Seite. Die öffentliche Stelle, die Bestechungsgelder annimmt oder einfordert, kommt völlig ungeschoren davon. Der schwarze Peter wird einfach der Wirtschaft zugeschoben.
- Erstaunlich ist auch, dass das Staatsunternehmen Deutsche Bahn AG nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen soll. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.
- Der rot-grüne Deliktskatalog konzentriert sich nicht auf Korruptionsdelikte, sondern reicht von Schwarzarbeit über Vorteilsnahme bis hin zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
- Europarechtlich verstößt der Gesetzentwurf gegen das EU-Diskriminierungsverbot. Betroffene deutsche Unternehmen würden von der Auftragsvergabe ausgeschlossen, während ausländische Wettbewerber ungeschoren davonkommen, weil deren "Unzuverlässigkeit" nicht oder nur schwer feststellbar ist.
- Der praktische Ausschluss eine Unternehmens von der öffentlichen Auftragsvergabe aufgrund eines staatlich frei definierbaren oder in behördlichem Ermessen festzustellenden Fehlverhaltens von Einzelpersonen nimmt die übrigen Beschäftigten in eine gewisse Kollektivhaft und kann unzählige Arbeitsplätze gefährden. Auch deshalb muss ein solches Verfahren rechtsstaatlich einwandfrei erfolgen und sollte sich ausschließlich auf rechtskräftig festgestellte Korruptions-Tatbestände konzentrieren.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert eine zielgenaue und verfassungskonforme Korruptionsbekämpfung im Rahmen eines Gesamtkonzeptes anstelle dieses rechtsstaatlich äußerst bedenklichen Schnellschusses. Für eine zentrale Korruptionsdatei bedeutet dies:
1. Beschränkung des Registers auf rechtskräftig festgestellte Delikte von Korruption;
2. Rechtsstaatlich und europarechtlich einwandfreie Lösungen;
3. Analoge und wirkungsgleiche, strenge Ahndung des korruptiven Verhaltens von Mitarbeitern in der öffentlichen Verwaltung und von Unternehmen der öffentlichen Hand.
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