CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Widmann-Mauz: Informationsrechte des
Staates sind wichtig
Berlin (ots)
Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, nach dem die Bundesregierung auch künftig Warnhinweise für Verbraucher veröffentlichen darf, erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Anlass der Entscheidung liegt zwar weit zurück, das Thema ist aber hochaktuell: Die Information der Bevölkerung durch die Bundesregierung bei Lebensmittelkrisen ist ein wichtiger Bestandteil der Bewältigung einer Krise. Sie ist gerade in einem föderalen System Teil und Voraussetzung der bundesweiten Bekämpfung einer Krise und hilft zudem den Menschen, mit der Situation angemessen umzugehen.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt uns mit dem Beschluss in unserem Konzept für ein sachgerechtes Informationsgesetz für Behörden und Verbraucher, das wir nach dem Wahlsieg am 22. September angehen werden: Wir halten wie das Bundesverfassungsgericht daran fest, dass die Information inhaltlich zutreffend und in der Darstellung sachlich sein muss. Tendenziöse staatliche Informationen oder gar Vermutungen müssen unzulässig sein. Der Staat darf weder Panikmache betreiben noch die Verbraucher ideologisch beeinflussen.
Deshalb halten wir es für Behörden für unabdingbar, die Voraussetzungen für den Erlass und die Anforderungen an Form und Inhalt einer behördlichen Information festzulegen. Ebenso muss bestimmt sein, welche Behörden auf Bundes- und Landesebene zuständig zur Verbreitung von Informationen sein sollen. Wer nicht für Klarheit sorgt, stiftet nur noch mehr Verwirrung bei den Menschen und verursacht womöglich noch unverhältnismäßige wirtschaftliche Folgeprobleme bei den betroffenen Unternehmen.
Im Zuge des Nitrofenskandals haben wir einen ersten Schritt getan, indem wir einen Antrag im Fachausschuss eingebracht haben, das behördliche Informationsrecht bei Gesundheitsgefährdungen schon jetzt nach europäischen Vorgaben zu regeln (05.06.2002). Dieser ist von der Regierungskoalition abgelehnt worden.
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