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Widmann-Mauz: Informationsrechte des Staates sind wichtig

Berlin (ots)

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, nach
dem die Bundesregierung auch künftig Warnhinweise für Verbraucher
veröffentlichen darf, erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der
Anlass der Entscheidung liegt zwar weit zurück, das Thema ist aber
hochaktuell: Die Information der Bevölkerung durch die
Bundesregierung bei Lebensmittelkrisen ist ein wichtiger Bestandteil
der Bewältigung einer Krise. Sie ist gerade in einem föderalen System
Teil und Voraussetzung der bundesweiten Bekämpfung einer Krise und
hilft zudem den Menschen, mit der Situation angemessen umzugehen.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt uns mit dem Beschluss in
unserem Konzept für ein sachgerechtes Informationsgesetz für Behörden
und Verbraucher, das wir nach dem Wahlsieg am 22. September angehen
werden: Wir halten wie das Bundesverfassungsgericht daran fest, dass
die Information inhaltlich zutreffend und in der Darstellung sachlich
sein muss. Tendenziöse staatliche Informationen oder gar Vermutungen
müssen unzulässig sein. Der Staat darf weder Panikmache betreiben
noch die Verbraucher ideologisch beeinflussen.
Deshalb halten wir es für Behörden für unabdingbar, die
Voraussetzungen für den Erlass und die Anforderungen an Form und
Inhalt einer behördlichen Information festzulegen. Ebenso muss
bestimmt sein, welche Behörden auf Bundes- und Landesebene zuständig
zur Verbreitung von Informationen sein sollen. Wer nicht für Klarheit
sorgt, stiftet nur noch mehr Verwirrung bei den Menschen und
verursacht womöglich noch unverhältnismäßige wirtschaftliche
Folgeprobleme bei den betroffenen Unternehmen.
Im Zuge des Nitrofenskandals haben wir einen ersten Schritt getan,
indem wir einen Antrag im Fachausschuss eingebracht haben, das
behördliche Informationsrecht bei Gesundheitsgefährdungen schon jetzt
nach europäischen Vorgaben zu regeln (05.06.2002). Dieser ist von der
Regierungskoalition abgelehnt worden.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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