Geis: Straftaten dürfen sich nicht lohnen
Berlin (ots)
Zu dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes über die Abschöpfung von Taterlösen durch Anordnung des Verfalls erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Das soeben verkündete Urteil des Bundesgerichtshofes enthält eine sehr erfreuliche Klarstellung und Bestätigung dessen, was der Gesetzgeber erreichen wollte, als er 1992 beim strafrechtlichen Verfall das so genannte Bruttoprinzip manifestierte: Straftaten sollen sich nicht lohnen dürfen!
Gerichte und Strafverfolgungsbehörden sollten sich durch diese Entscheidung ermutigen lassen, die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten zur Gewinnabschöpfung voll auszuschöpfen, damit der finanzielle Anreiz zur Begehung von Straftaten bereits im Keim erstickt wird.
Auch der Gesetzgeber ist erneut gefordert. Künftig sollten auch diejenigen Vorteile entzogen werden können, die der Täter lediglich mittelbar aus Straftaten erlangt hat, z.B. Einnahmen aus Restaurantbetrieben, die mit dem Erlös aus Drogengeschäften unterhalten werden. Gerade im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität gilt es, jeden möglichen wirtschaftlichen Nutzen von Straftaten zu beseitigen.
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