CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Bundeskanzler brüskiert
deutsche Opfer der Zwangsarbeit
Berlin (ots)
Zu der Weigerung von Bundeskanzler Schröder, die Resolution des Arbeitskreises Deutsche Zwangsarbeiter durch einen Vertreter des Bundeskanzleramtes entgegennehmen zu lassen, erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB anlässlich der Festveranstaltung des 54. "Egerer Birnsunnta" am 24. August 2002 in Schirnding:
Die Weigerung von Bundeskanzler Gerhard Schröder, die Resolution des Arbeitskreises Deutsche Zwangsarbeiter durch einen Vertreter des Bundeskanzleramtes entgegen nehmen zu lassen, ist ein Skandal. Sicherlich kann man verstehen, dass der Bundeskanzler in diesen Tagen eine solche Resolution nicht persönlich entgegennehmen kann. Die Art und Weise wie allerdings mit den Repräsentanten des Arbeitskreises und den anwesenden deutschen Opfern der Zwangsarbeit verfahren wurde, ist an Kaltschnäuzigkeit nicht zu überbieten.
Der aus Vertretern mehrerer Landsmannschaften gebildete Arbeitskreis Deutsche Zwangsarbeiter (AKDZ) fordert im Rahmen einer Resolution den Bundeskanzler und die Regierung unter anderem auf, eine würdige Debatte über das Geschehen der Zwangsarbeit zu beginnen sowie den deutschen Opfern von Zwangsarbeit eine Entschädigung in Form einer humanitären Geste zu gewähren.
Angesichts des Ausmaßes des menschlichen Leides und der Vielzahl der Opfer ist es schier unglaublich, dass niemand aus dem Bundeskanzleramt sich bereit gefunden hat, diese Resolution entgegenzunehmen. Dass den Vertretern der Opfer und den mitgereisten Betroffenen nichts anderes übrig blieb, als ihr Anliegen einem Beamten des Bundesgrenzschutzes, dessen Aufgabe es ist, das Bundeskanzleramt zu bewachen, zu übergeben, ist beschämend. Auch zeigt dies, welch geringen Stellenwert die Bundesregierung diesem schweren menschlichen Leid und den davon betroffenen deutschen Opfern beimisst.
Nach heutigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass mehr als 2 Millionen Deutsche am Ende des Zweiten Weltkrieges und viele von ihnen über mehrere Jahre, zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Weit über 1 Million Deutsche wurden dabei aus ihrer Heimat verschleppt und ihnen wurde unter schwersten Bedingungen der Lagerhaft ihre Arbeitskraft abgepresst. Hilflos waren die Menschen dabei körperlichen Übergriffen und der Willkür ihrer Bewacher ausgeliefert. Viele Menschen haben die damit verbundenen Qualen und Strapazen nicht überlebt und für viele ist die Zwangsarbeit bis heute mit dauerhaften seelischen und körperlichen Folgeschäden verbunden.
Dass es dem Arbeitskreis Deutsche Zwangsarbeiter (AKDZ) in mühevoller Kleinarbeit gelungen ist, rund 75.000 Einzelschicksale von heute noch lebenden deutschen Zwangsarbeitern nachzuvollziehen und zu erfassen, verdient hohe Anerkennung.
Dass viele der Opfer neben ihren seelischen und körperlichen Folgeschäden auch durch die lange Zeit ihrer Internierung bei den Rentenleistungen benachteiligt sind, hat die Initiatoren der Resolution dazu bewogen, neben einer würdigen Debatte über das Schicksal der deutschen Zwangsarbeiter auch eine Entschädigung in Form einer humanitären Geste zu fordern. Eine solche Forderung ist im Grundsatz zu unterstützen.
Bereits im Rahmen der abschließenden Beratungen des Gesetzentwurfes zur Errichtung der Stiftung für ausländische Zwangsarbeiter haben die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dies gegenüber der Bundesregierung eingefordert, in dem sie die Bundesregierung aufforderten, "mit denjenigen Staaten, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen haben oder mit deren Nachfolgestaaten Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, dass auch die noch lebenden deutschen Opfer von diesen Staaten - eine der deutschen Regelung entsprechende - Entschädigung in Form einer humanitären Geste erhalten." Hierzu fand sich die rot-grüne Bundesregierung nicht bereit.
Auch hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Juni 2001 eine Kleine Anfrage (Drs. 14/6478) an die Bundesregierung gerichtet, in der die Bundesregierung nicht allein nach der Anzahl der deutschen Zivilisten, die Opfer von Zwangsarbeit wurden, gefragt wurde, sondern auch danach, inwieweit Opfer von Zwangsarbeit nach bereits bestehenden Gesetzen Entschädigungen erhalten haben und inwieweit die Zeiten der Zwangsarbeit im Rentenrecht Berücksichtigung erfahren. Aus der Antwort der Bundesregierung (Drs. 14/6688) geht eindeutig hervor, dass für den Tatbestand der Zwangsarbeit bisher keine Entschädigungsleistungen an deutsche Opfer erfolgt sind.
Heute ist mit großem Bedauern festzustellen, dass Bundeskanzler Schröder nicht bereit ist, sich mit dieser Problematik überhaupt zu befassen und das schwere menschliche Schicksal der deutschen Opfer von Zwangsarbeit zur Kenntnis zu nehmen.
Eine unionsgeführte Bundesregierung wird im Gegensatz hierzu dafür Sorge tragen, dass das schwere Schicksal der deutschen Zwangsarbeiter eine angemessene Würdigung erfährt.
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