CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Grill: Bund und Länder müssen beim
Hochwasserschutz an der Elbe handeln
Berlin (ots)
Zur heutigen Tagung der Elbeanliegerländer in Berlin zur Hochwasserkatastrophe erklärt der Berichterstatter für Wasserpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kurt-Dieter Grill MdB:
Neben der großen Herausforderung der finanziellen Regulierung der Schäden als Folge der Hochwasserkatastrophe an der Elbe muss auch für einen Hochwasserschutz unverzüglich gehandelt werden.
Die seit 1998 vorliegende Hochwasserschutzstrategie für die Elbe muss zwar auf der Basis der jüngsten Ereignisse überprüft werden. Die Kernelemente haben aber an ihrer Bedeutung nichts verloren.
Es darf nicht noch einmal soviel Zeit vergehen, die Strategie in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Vordringlich ist eine Verständigung von Oberliegern und Unterliegern, also von Tschechien bis nach Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
1. Die aktuelle Verschärfung der Hochwassergefahren erfordert unabhängig von der Klimaschutzpolitik eine nachhaltige und effiziente Vorsorge und Schutzstrategie wie sie an Rhein, Donau, Mosel, Saar und Oder bereits bestehen oder in Arbeit sind. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Verlustes von Menschenleben, der verheerenden Zerstörungen, der volkswirtschaftlichen und persönlichen Schäden sind alle Anlieger-Länder gefordert, eine gemeinsame Strategie für den Hochwasserschutz ohne Rücksicht auf nationale und internationale Grenzen zu entwickeln und umzusetzen.
2. Die rot-grüne Bundesregierung ist grundlos von diesem nachhaltigen und schlüssigen Konzept abgegangen. Deshalb muss die Grundidee des sanften Elbausbaus umgehend wieder aufgegriffen und konsequent umgesetzt werden. Die Arbeit der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) muss verstärkt werden.
Schwerpunkte hierbei sollten sein:
- Grundsätze zur Erhaltung und Wiederherstellung des natürlichen Wasserrückhalte- und Speichervermögens sowohl in der Landschaft aber auch in Gewässern und Auen,
- Grundsätze für die Nutzung bzw. Nutzungsverbote in Überschwemmungsgebieten,
- Grundsätze für den technischen Hochwasserschutz,
- Grundsätze für den Wettervorhersage- und Hochwassermelde- und Vorhersagedienst.
3. Die Arbeit der IKSE muss schnellstmöglich Ergebnisse erzielen und sowohl ökologischen Kriterien wie die Sicherheit der Menschen berücksichtigen.
Vor dem Hintergrund dieser Gefahr sowie der aktuellen Ereignisse bietet die Oktobertagung 2002 der IKSE eine Plattform zur Überarbeitung und Anpassung der Hochwasserschutzstrategie und zur Verwirklichung des grenzüberschreitenden Hochwasserschutzes. In diese Arbeiten ist die Arbeitsgemeinschaft Elbe (ARGE) im Hinblick auf die Vorsorge bei der Gewässergüte mit einzubeziehen. Die kurz vor der Herausgabe stehende Gewässergütekarte Elbe belegt, welche Erfolge bis zum August 2002 zu verzeichnen waren. Hier ist eine Grundlage für die Bemessung des Verlustes an Gewässergüte, die für die Gesundheitsvorsorge des Menschen genauso bedeutend ist wie für Fauna und Flora.
4. Ein vorsorgender Hochwasserschutz muss die Flut bereits im Entstehen entschärfen. Daher sind, flankierend zur Sicherung der Auen, auch Renaturierungsmaßnahmen an Bächen und Flüssen notwendig, denn sie sind das Einzugsgebiet großer Ströme. Die Wasseraufnahmekapazitäten unserer Böden müssen wieder erhöht werden. Dies ist eine Generationenaufgabe. Wenn die Minderung der Schadens- und Hochwasserrisiken, ein besseres Wissen um die Gefahren und die Verbesserung der Vorhersagen erfolgreich sein sollen, muss berücksichtigt werden, dass:
- eine flussgebietsbezogene Betrachtung zum Hochwasserschutz - unabhängig von politischen und staatlichen Grenzen - erforderlich ist,
- innerhalb eines Flussgebietes Unterlieger durch Maßnahmen der Oberlieger beeinflusst werden,
- das Gewässermanagement bereits an der Quelle auch der Nebenflüsse beginnt,
- Hochwasserschutzinteressen an grenzüberschreitenden Gewässern international koordiniert werden muss und vorbeugender Hochwasserschutz nach abgestimmten Kriterien durchgeführt werden sollte,
- Konzepte die Hochwasservorsorge, Naturschutz und die Anliegen der Schifffahrt verbinden.
5. Insgesamt besteht ein nachhaltiger und umweltgerechter Hochwasserschutz aus einem sinnvoll vernetzten Maßnahmenbündel für den natürlichen Hochwasserrückhalt auf der gesamten Fläche des Einzugsgebietes sowie in Gewässern und Auen, dem technischen Hochwasserschutz, vor allem durch Deiche, Sperrwerke, Rückhaltebecken und Talsperren sowie der weitergehenden Vorsorge, wie Flächen-, Bau- und Risikovorsorge.
6. Die aktuellen Ereignisse müssen insgesamt über nationale, regionale und parteipolitische Grenzen hinweg zu einer verbesserten internationalen und zu einer vorbehaltlosen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern führen. Neben der Schadenshilfe muss kurzfristig für den Hochwasserschutz im Binnenland eine Priorität im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Agrarstruktur und Küstenschutz" gesetzt werden. Wichtig ist dabei, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um
- die Fähigkeiten zur Vorhersage extremer meteorologischer und gewässerkundlicher Ereignisse zu verstärken,
- die Kommunikation über Hochwasserabläufe und Pegelstände zwischen Bundes- und Landesbehörden, insbesondere aber zu den Verantwortlichen vor Ort, erheblich zu verbessern;
- ein Sofortprogramm zur Schließung der Deichlücken und zur Ertüchtigung von alten Deichen zusammen mit den Ländern aufzulegen und
- gesundheitliche Vorsorge durch flächendeckende Impfprogramme, soweit erforderlich, durchzuführen.
7. Es gilt ferner ein Industrierisikokataster einschließlich verbesserter Kennzeichnungspflichten im Interesse der jetzt vorhandenen Arbeitsplätze einzuführen.
8. Schließlich ist es erforderlich,
- das Monitoring auch der Nebenflüsse, insbesondere im mittleren Elbebereich, im Hinblick auf Altlasten, Verfrachtungen von Grundwasserbelastungen und Veränderung von Grundwasserfließrichtungen zu verbessern und
- auf der Basis der Vereinbarung (Elbe-Erklärung) zwischen Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann und den Umweltverbänden eine ökologisch verträgliche Erhaltung der Schiffbarkeit der Elbe als Alternative für den Güterstraßenverkehr sicherzustellen.
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