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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Grill: Bund und Länder müssen beim Hochwasserschutz an der Elbe handeln

Berlin (ots)

Zur heutigen Tagung der Elbeanliegerländer in
Berlin zur Hochwasserkatastrophe erklärt der Berichterstatter für
Wasserpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kurt-Dieter Grill MdB:
Neben der großen Herausforderung der finanziellen Regulierung der
Schäden als Folge der Hochwasserkatastrophe an der Elbe muss auch für
einen Hochwasserschutz unverzüglich gehandelt werden.
Die seit 1998 vorliegende Hochwasserschutzstrategie für die Elbe
muss zwar auf der Basis der jüngsten Ereignisse überprüft werden. Die
Kernelemente haben aber an ihrer Bedeutung nichts verloren.
Es darf nicht noch einmal soviel Zeit vergehen, die Strategie in
konkrete Maßnahmen umzusetzen. Vordringlich ist eine Verständigung
von Oberliegern und Unterliegern, also von Tschechien bis nach
Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg. Dabei sind folgende
Punkte zu berücksichtigen:
1. Die aktuelle Verschärfung der Hochwassergefahren erfordert
unabhängig von der Klimaschutzpolitik eine nachhaltige und effiziente
Vorsorge und Schutzstrategie wie sie an Rhein, Donau, Mosel, Saar und
Oder bereits bestehen oder in Arbeit sind. Nicht zuletzt vor dem
Hintergrund des Verlustes von Menschenleben, der verheerenden
Zerstörungen, der volkswirtschaftlichen und persönlichen Schäden sind
alle Anlieger-Länder gefordert, eine gemeinsame Strategie für den
Hochwasserschutz ohne Rücksicht auf nationale und internationale
Grenzen zu entwickeln und umzusetzen.
2. Die rot-grüne Bundesregierung ist grundlos von diesem
nachhaltigen und schlüssigen Konzept abgegangen. Deshalb muss die
Grundidee des sanften Elbausbaus umgehend wieder aufgegriffen und
konsequent umgesetzt werden. Die Arbeit der Internationalen
Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) muss verstärkt werden.
Schwerpunkte hierbei sollten sein:
  • Grundsätze zur Erhaltung und Wiederherstellung des natürlichen Wasserrückhalte- und Speichervermögens sowohl in der Landschaft aber auch in Gewässern und Auen,
  • Grundsätze für die Nutzung bzw. Nutzungsverbote in Überschwemmungsgebieten,
  • Grundsätze für den technischen Hochwasserschutz,
  • Grundsätze für den Wettervorhersage- und Hochwassermelde- und Vorhersagedienst.
3. Die Arbeit der IKSE muss schnellstmöglich Ergebnisse erzielen
und sowohl ökologischen Kriterien wie die Sicherheit der Menschen
berücksichtigen.
Vor dem Hintergrund dieser Gefahr sowie der aktuellen Ereignisse
bietet die Oktobertagung 2002 der IKSE eine Plattform zur
Überarbeitung und Anpassung der Hochwasserschutzstrategie und zur
Verwirklichung des grenzüberschreitenden Hochwasserschutzes. In diese
Arbeiten ist die Arbeitsgemeinschaft Elbe (ARGE) im Hinblick auf die
Vorsorge bei der Gewässergüte mit einzubeziehen. Die kurz vor der
Herausgabe stehende Gewässergütekarte Elbe belegt, welche Erfolge bis
zum August 2002 zu verzeichnen waren. Hier ist eine Grundlage für die
Bemessung des Verlustes an Gewässergüte, die für die
Gesundheitsvorsorge des Menschen genauso bedeutend ist wie für Fauna
und Flora.
4. Ein vorsorgender Hochwasserschutz muss die Flut bereits im
Entstehen entschärfen. Daher sind, flankierend zur Sicherung der
Auen, auch Renaturierungsmaßnahmen an Bächen und Flüssen notwendig,
denn sie sind das Einzugsgebiet großer Ströme. Die
Wasseraufnahmekapazitäten unserer Böden müssen wieder erhöht werden.
Dies ist eine Generationenaufgabe. Wenn die Minderung der Schadens-
und Hochwasserrisiken, ein besseres Wissen um die Gefahren und die
Verbesserung der Vorhersagen erfolgreich sein sollen, muss
berücksichtigt werden, dass:
  • eine flussgebietsbezogene Betrachtung zum Hochwasserschutz - unabhängig von politischen und staatlichen Grenzen - erforderlich ist,
  • innerhalb eines Flussgebietes Unterlieger durch Maßnahmen der Oberlieger beeinflusst werden,
  • das Gewässermanagement bereits an der Quelle auch der Nebenflüsse beginnt,
  • Hochwasserschutzinteressen an grenzüberschreitenden Gewässern international koordiniert werden muss und vorbeugender Hochwasserschutz nach abgestimmten Kriterien durchgeführt werden sollte,
  • Konzepte die Hochwasservorsorge, Naturschutz und die Anliegen der Schifffahrt verbinden.
5. Insgesamt besteht ein nachhaltiger und umweltgerechter
Hochwasserschutz aus einem sinnvoll vernetzten Maßnahmenbündel für
den natürlichen Hochwasserrückhalt auf der gesamten Fläche des
Einzugsgebietes sowie in Gewässern und Auen, dem technischen
Hochwasserschutz, vor allem durch Deiche, Sperrwerke, Rückhaltebecken
und Talsperren sowie der weitergehenden Vorsorge, wie Flächen-, Bau-
und Risikovorsorge.
6. Die aktuellen Ereignisse müssen insgesamt über nationale,
regionale und parteipolitische Grenzen hinweg zu einer verbesserten
internationalen und zu einer vorbehaltlosen Zusammenarbeit zwischen
Bund und Ländern führen. Neben der Schadenshilfe muss kurzfristig für
den Hochwasserschutz im Binnenland eine Priorität im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe "Agrarstruktur und Küstenschutz" gesetzt werden.
Wichtig ist dabei, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um
  • die Fähigkeiten zur Vorhersage extremer meteorologischer und gewässerkundlicher Ereignisse zu verstärken,
  • die Kommunikation über Hochwasserabläufe und Pegelstände zwischen Bundes- und Landesbehörden, insbesondere aber zu den Verantwortlichen vor Ort, erheblich zu verbessern;
  • ein Sofortprogramm zur Schließung der Deichlücken und zur Ertüchtigung von alten Deichen zusammen mit den Ländern aufzulegen und
  • gesundheitliche Vorsorge durch flächendeckende Impfprogramme, soweit erforderlich, durchzuführen.
7. Es gilt ferner ein Industrierisikokataster einschließlich
verbesserter Kennzeichnungspflichten im Interesse der jetzt
vorhandenen Arbeitsplätze einzuführen.
8. Schließlich ist es erforderlich,
  • das Monitoring auch der Nebenflüsse, insbesondere im mittleren Elbebereich, im Hinblick auf Altlasten, Verfrachtungen von Grundwasserbelastungen und Veränderung von Grundwasserfließrichtungen zu verbessern und
  • auf der Basis der Vereinbarung (Elbe-Erklärung) zwischen Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann und den Umweltverbänden eine ökologisch verträgliche Erhaltung der Schiffbarkeit der Elbe als Alternative für den Güterstraßenverkehr sicherzustellen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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