CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Regelung zur Spätabtreibung
dringend notwendig
Berlin (ots)
Anlässlich einer Tagung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe zur Vermeidung von Spätabtreibungen erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe beklagt zurecht die relativ hohe Dunkelziffer bei Spätabtreibungen und fordert daher nicht nur gesetzliche Regelungen, sondern auch aussagekräftige Statistiken zur Erfassung der Spätabtreibungen. Die im Diskussionsentwurf enthaltenen Forderungen entsprechen im wesentlichen dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag "Vermeidung von Spätabtreibungen - Hilfen für Eltern und Kinder", der bereits im Juli 2001 eingebracht wurde.
Kernpunkt unseres Antrages ist eine umfassende Beratung vor und nach pränataler Diagnose. Damit wollen wir erreichen, dass werdende Eltern besser über die möglichen medizinischen Erkenntnisse und damit oft verbundenen Konfliktsituationen dieser pränatalen Diagnostik aufgeklärt werden. Nach einer pränatalen Diagnose mit pathologischem Befund muss nach unserer Meinung sowohl eine Beratung durch einen fachkundigen Arzt als auch eine psychosoziale Beratung erfolgen.
Die Forderung nach einer differenzierten und genauen Erfassung aller Spätabreibungen wurde in unserem Antrag ebenfalls formuliert. Ferner haben wir die Bundesregierung aufgefordert, das Haftungsrecht für Ärzte im Bereich der Pränatalmedizin zu prüfen. Das Weigerungsrecht der Ärzte, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken, soll nur in speziellen Fällen aufgehoben werden. Das ist auch die Meinung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.
Der Diskussionsentwurf der Gesellschaft zeigt deutlich, dass wir die gegenwärtige inakzeptable Praxis hätten beenden können, wenn unser Antrag im Deutschen Bundestag die Mehrheit erhalten hätte. Leider sind alle Gespräche mit der rot/grünen Bundesregierung an der Weigerung, mit uns gemeinsam wirksame Maßnahmen zu beschließen, gescheitert.
Statt mit uns einen Weg zu finden, Frauen in Konfliktsituationen nicht allein zu lassen und umfassende Hilfen anzubieten, hat die rot-grüne Bundesregierung unseren Antrag am 4. Juli 2002 im Deutschen Bundestag abgelehnt. Dies ist umso bedauerlicher, als auch die Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernern Medizin" einstimmig eine gesetzliche Regelung der Spätabtreibungen empfohlen hat.
Der Schutz der ungeborenen Kinder hat für uns oberste Priorität. Daher werden wir dieses Thema in der nächsten Legislaturperiode erneut auf die Tagesordnung setzen.
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