CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Rot-grüne Politik verletzt
Art. 6 Grundgesetz
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Koalitionsverhandlungen von Rot-Grün zum Thema Familie erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Artikel 6 Grundgesetz stellt "Ehe und Familie" unter den besonderen Schutz des Staates. Nunmehr wird diese Basis von Rot-Grün verlassen. Durch die geplanten Kürzungen beim steuerlichen Ehegattensplitting werden Ehe und Familie angegriffen und diskriminiert. Das Ehegattensplitting schafft die Möglichkeit, die Ehepartner als Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zu besteuern. So wird ihnen die Wahlfreiheit gegeben, die Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit ihren Wünschen entsprechend zu gestalten.
Die Pläne der Bundesregierung beträfen nicht nur kinderlose Doppelverdiener, sondern in über 90% der Fälle Familien mit Kindern. Rot-Grün bestraft daher mit diesem Vorhaben gerade jene Familien, in denen ein Elternteil wegen der Kindererziehung die Erwerbstätigkeit einschränkt oder darauf verzichtet. Gleichzeitig wäre dies ein Schlag ins Gesicht für Arbeitnehmerfamilien, da sie im Gegensatz zu Selbständigen und Besserverdienenden nicht die Möglichkeit haben, Einkommensteile auf den nicht oder gering verdienenden Partner umzuverteilen.
Mit dem Angriff auf das Ehegattensplitting steht die SPD im Widerspruch zum Bundesverfassungsgericht, das erst am 5. Februar 2002 klargestellt hat, dass Kindererziehung, Hausarbeit und Erwerbstätigkeit gleichberechtigt nebeneinander stehen. Der sogenannten Toleranz gegenüber anderen Lebensformen in der letzten Legislatur folgt nun der Anschlag auf die bewährten Lebensformen und deren grundgesetzlichen Schutz.
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