CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: Rot-Grün setzt Politik des
organisierten Verfassungsbruchs fort
Berlin (ots)
Zur angekündigten Vorlage eines Nachtragshaushaltes mit einer drastisch erhöhten Nettokreditaufnahme erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Nur wenige Monate, nachdem die rot-grüne Bundesregierung im Zusammenhang mit der Beschaffung des neuen Transportflugzeugs für die Bundeswehr A 400 M die Feststellung ihres verfassungswidrigen Verhaltens in Haushaltsfragen durch das Bundesverfassungsgericht durch Abgabe einer Unterwerfungserklärung gerade noch vermeiden konnte, bereitet sie einen weiteren planmäßigen Verfassungsbruch vor:
Hans Eichel will einen Entwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetz vorlegen, demzufolge die Nettokreditaufnahme im Jahr 2002 deutlich - d.h. um mehrere Milliarden Euro - über der Summe der Investitionen liegt. Damit verstößt die Bundesregierung gegen Art. 115 Abs. 1 Satz 2 GG sowie gegen § 18 Abs. 1 Satz 1 BHO; gemäß § 33 BHO sind auf ein Nachtragshaushaltsgesetz die gleichen Regeln anzuwenden wie auf das "eigentliche" Haushaltsgesetz.
Gemäß Art. 115 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz GG sind Ausnahmen "nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts". § 18 Abs. 1 BHO konkretisiert dies weiter dahingehend, dass in diesen Fällen im Gesetzgebungsverfahren darzulegen ist, dass
1. das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht ernsthaft und nachhaltig gestört ist oder eine solche Störung unmittelbar bevorsteht,
2. die erhöhte Kreditaufnahme dazu bestimmt und geeignet ist, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren.
Während man über das Vorliegen einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts noch diskutieren kann, wird man nicht ernsthaft behaupten können, die erhöhte Kreditaufnahme sei dazu bestimmt und geeignet, eine solche Störung zu beseitigen bzw. abzuwehren. Denn die erhöhte Kreditaufnahme ist zu einem großen Teil Folge von Steuerausfällen, die auf gesetzgebungstechnischer Schlamperei der Regierung und der Mehrheitsfraktionen im Deutschen Bundestag beruhen. Das gilt jedenfalls für das Wegbrechen der Körperschaftssteuereinnahmen trotz erheblicher Gewinne vieler großer Unternehmen. Deshalb ist die erhöhte Nettokreditaufnahme weder durch eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts verursacht, noch dient sie dazu, die Störung zu beseitigen oder abzuwehren.
Falls sich die Meldungen als wahr erweisen sollten, dass der Nachtragsentwurf der Bundesregierung eine um 16 Mrd. ¤ erhöhte Nettokreditaufnahme vorsieht, steht fest, dass die gleichzeitige Vorlage eines unveränderten Entwurfs eines Haushaltsgesetzes für das Jahr 2003 ebenfalls rechtswidrig wäre, weil dieser Gesetzentwurf nicht den Haushaltsprinzipien von Wahrheit, Klarheit und Vollständigkeit genügen könnte.
Die Union wird diese unzweifelhaft verfassungs- und rechtswidrige Verfahrensweise der rot-grünen Bundesregierung nicht hinnehmen.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell