CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kampeter: Missmanagement beenden -
Projekte retten
Berlin (ots)
Zur Situation beim Deutschen Musikrat erklärt der Obmann der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss und für Kultur und Medien zuständige Berichterstatter, Steffen Kampeter MdB:
1. Die fachliche Arbeit der Mitgliedsorganisationen des Deutschen Musikrates ist ein wesentlicher Beitrag zur kulturell-musikalischen Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland. Die überwiegend ehrenamtlich erbrachte Leistung ist offensichtlich durch Missmanagement im Apparat in die öffentliche Diskussion geraten. Das tragfähige Netzwerk, welches in den vergangenen 40 Jahren vom Musikrat aufgebaut wurde, und das weit über die Grenzen der Bundesrepublik hinausreicht, sollte erhalten bleiben.
2. Der Deutsche Kulturrat hat die Bundesregierung aufgefordert, nicht seine schützende Hand vom Musikrat zurückzuziehen. Wenn die wirtschaftliche Situation vom Musikrat selbst als überschuldet bezeichnet wird, wären weitere Zahlungen an den Musikrat rechtlich nicht zu verantworten. Die Bundeshaushaltsordnung verbietet Zahlungen an überschuldete oder zahlungsunfähige Partner. Weitere Förderung können nur nach einer wirtschaftlichen Bestandsaufnahme und Vorlage eines tragfähigen Entschuldungskonzeptes des Trägers gezahlt werden. Hierzu muss auch auf private Initiative zurückgegriffen werden.
3. Es muss kurzfristig darum gehen, für die laufenden Projekte des Deutschen Musikrates einen organisatorisch und finanziell kompetenten Projektpartner zu finden. Wenn der deutsche Kulturrat für seine Mitgliedsorganisation etwas erreichen möchte, kann er sich hier segensreich engagieren - es bedarf mehr als warmer Worte! Ein neuer Projektträger tut not, der seine Kontrollrechte wahrnimmt. Rechtlich zweifelhafte Forderungen führen nicht zum Ziel.
4. Es ist zu klären, warum der Deutsche Musikrat auf der vor kurzem in Berlin stattgefundenen Mitgliederversammlung in einer Art die Situation der Finanzen dargestellt hat, die eine Entlastung möglich gemacht hat. Vor diesem Hintergrund interessiert, ob hier eine rechtlich problematische Einschränkung der Haftung des Vorstandes erreicht werden sollte. Diese und andere Fragen müssen durch eine rasche Prüfung des Bundesrechnungshofes offen gelegt werden.
5. Die Bundesregierung muss darlegen, wann sie Kenntnis von der Situation beim Deutschen Musikrat erhalten hat und welche Maßnahmen zur Vermeidung der Überschuldung sie ergriffen hat. Insbesondere interessiert, warum die offensichtlich unzureichenden Verwendungsnachweise des Zuwendungsnehmers Deutscher Musikrat nicht schon längst zu einer umfassenden Unterrichtung des Parlamentes geführt haben. Die Aussagen zu diesem Themenbereich werden zweifelsohne Gegenstand der Beratungen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages sein.
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