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Widmann-Mauz: Beitragssatzsicherungsgesetz schützt nicht vor neuen Beitragssatzerhöhungen

Berlin (ots)

Mit Blick auf das Ergebnis der heutigen
Öffentlichen Anhörung zu dem von den Koalitionsfraktionen
eingebrachten Entwurf eines Beitragssatzsicherungsgesetzes erklärt
die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Annette Widmann-Mauz MdB:
Das Fazit nach der heutigen öffentlichen Anhörung lautet: Im
nächsten Jahr drohen trotz Beitragssatzsicherungsgesetz höhere
Beiträge, von einer Senkung der Lohnnebenkosten keine Spur. Das Ziel
der Bundesregierung, die Beschäftigung zu fördern, wird durch
Nullrunden konterkariert. Die Qualität der medizinischen Versorgung
wird gefährdet. Das ohnehin psychisch und physisch hoch angespannte
Pflege- und Krankenhauspersonal soll die Einsparung erbringen. Der
Ärztemangel in den neuen Ländern wird verschärft, die vorgesehene
Honorarverbesserung für die Ärzte in den neuen Ländern bleibt auf der
Strecke. Die Suppe auslöffeln müssen Patienten und Versicherte.
Das Beitragssatzsicherungsgesetz wird sein Ziel nicht erreichen.
Auch im nächsten Jahr werden Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen.
Allein bei der AOK müssen 25 % der Mitglieder mit
Beitragssatzanhebungen im nächsten Jahr rechnen. Auch bei den
Betriebskrankenkassen werden weitere Beitragssatzanhebungen nicht
ausgeschlossen.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen gehen davon aus, dass das
von der Bundesregierung mit 3,01 Mrd. Euro angegebene Einsparvolumen
auf wackligen Füßen steht. Allein durch das Hartz-Konzept drohen den
gesetzlichen Kassen Belastungen in Höhe von 900 Mio. bis 1,5 Mrd.
Euro. Hinzu kommen 200 Mio. Euro durch die Anhebung der
Mehrwertsteuer bei zahntechnischen Leistungen. Ungewiss ist auch, wie
sich die Ausnahmeregelung zugunsten der Krankenhäuser auf das
Einsparziel auswirkt. Wenn Krankenhäuser in großem Umfang mit dem
neuen Vergütungssystem zum 1. Januar 2003 beginnen wollen, stellt
dies das angestrebte Einsparziel massiv in Frage.
Dies zeigt deutlich, dass Nullrunden für die GKV nichts bringen.
Im Gegenteil: sie schaden letztlich den Patienten, weil sie die
Versorgungsqualität gefährden. Allein im Krankenhausbereich müssen
nach Angaben des Deutschen Pflegerates 10 % der Stellen abgebaut
werden. Auch Ärzte, Krankenhäuser, Zahntechniker und Zahnärzte haben
auf die arbeitsmarktpolitischen Folgen des Gesetzentwurfes
hingewiesen. Das Ziel der Bundesregierung, die Beschäftigung zu
fördern, wird im Gesundheitssektor aufgegeben.
Insbesondere in den neuen Ländern ist die ambulante
flächendeckende Versorgung durch die Nullrunde gefährdet. Die zur
Beseitigung des Ärztemangels im Wohnortprinzip vorgesehene
Honorarverbesserung der Ärzte in den neuen Ländern wird faktisch
außer Kraft gesetzt. Denn die Honorarverbesserung kann nur dann
erfolgen, wenn an anderer Stelle das Geld hierfür eingespart wird.
Bei Nullrunden in der ambulanten ärztlichen Versorgung und im
Krankenhaus und Rabatten im Arzneimittelsektor sind aber sämtliche
Einsparreserven aufgebraucht.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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