Schmidt sieht Wehrpflicht in Deutschland gestärkt
Berlin (ots)
Zu der heutigen Einlassung der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof, die ausschließlich für Männer geltende Wehrpflicht verstoße nicht gegen europäisches Recht, erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Schmidt MdB:
Mit der heutigen Äußerung der Generalanwältin Christine Stix-Hackl ist die Wehrpflicht in Deutschland gestärkt worden. Die Union sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Wehrpflicht für Männer nicht gegen die Gleichbehandlung verstößt, was auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt hat.
Dem Versuch eines Wehrpflichtigen, sich gegen die Einberufung zur Bundeswehr zu wehren, indem er berufliche Nachteile gegenüber Frauen geltend macht, muss entgegen getreten werden. Sicherheitspolitik kann eben nicht über Kündigungsschutzklagen verändert werden. Ich hoffe, dass sich der Europäische Gerichtshof der Auffassung der Generalanwältin anschließen wird. Andernfalls würde vertragswidrig in die Wehrhoheit eingegriffen werden. Der Europäische Gerichtshof wird voraussichtlich im kommenden Jahr über diese Klage entscheiden. In der Regel folgt er den Empfehlungen des Generalanwaltes, ist aber nicht an sie gebunden.
Die Zukunft der Wehrpflicht für Männer hängt an einer schlüssigen Darlegung der verteidigungspolitischen Gegebenheiten und an der Bereitschaft, sie dort weiterzuentwickeln, wo es notwendig ist. Dazu gehört die Ergänzung von Aufgabenzuweisungen im Hinblick auf die neuen Bedrohungslagen. Bei der Gelegenheit sei auch davor gewarnt, mit Kostenargumenten die Wehrpflicht aufgeben zu wollen: Jeder, der dies fordert, möge vorher seinen Rechenstift nutzen, um nicht nachher sagen zu müssen, er hätte sich getäuscht!
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