Meister: Steuerschlag gegen den Mittelstand
Berlin (ots)
Zur heutigen 1. Lesung des Steuervergünstigungsabbaugesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Hunderte Protest- und Hilfebriefe der Bürger und Unternehmer gegen das Steuervergünstigungsabbaugesetz bringen die tiefe Verzweiflung und Verunsicherung über die rot-grüne Finanzpolitik zum Ausdruck.
Der Betriebsrat eines großen deutschen Unternehmens schrieb: "Eine Steuerpolitik, die in der Rezession derartig Krisen verschärfend wirkt, wird weitere Arbeitsplätze ... vernichten. (... .) Das Engagement der Arbeitnehmervertreter und die partnerschaftliche Haltung der Unternehmensleitungen werden nun bestraft."
Die Bundesregierung führt einen flächendeckenden Schlag gegen den Mittelstand: gegen den Kfz-Bau, die Immobilienwirtschaft, die Werbemittelhersteller, die Floristen und den landwirtschaftlichen Handel.
Für kurzfristig fiskalpolitisch motivierte Zielsetzungen wird ein unausgereifter Gesetzentwurf vorgelegt, wie die Bundesregierung zum Thema Investmentfonds selbst eingesteht.
In den Tagen vor dem Kabinettstermin am 20. November gingen täglich neue Meldungen ein, was nun neu geplant oder wieder verworfen worden sei. Folge war eine beispiellose Verunsicherung der Öffentlichkeit.
Die fachkundigen Kollegen aus den Koalitionsfraktionen wissen um den Korrekturbedarf an dem Text des Gesetzentwurfs etwa bei Werbemitteln oder der Vorratsbewertung (LIFO-Verfahren).
Ich hoffe mit Blick auf die Beratung dieses Gesetzentwurfs, dass Fach- und Sachkunde auch zu Änderungen im Gesetzestext führen - und nicht unter dem Abstimmungshammer zerschmettert werden.
Während Rot-Grün über die neue Wertzuwachssteuer bei Wertpapieren und Immobilien die Bedingungen für die private Altersvorsorge massiv verschlechtert, wird der Day-Trader, der Börsenspekulant, der auf kurzfristige Kursschwankungen spekuliert, steuerlich begünstigt.
Was eine höhere steuerliche Belastung der privaten Altersvorsorge und eine steuerliche Entlastung von Spekulation auf kurzfristige Kursschwankungen mit sozialer Gerechtigkeit zu tun hat, versteht man wahrscheinlich nur nach dem Gewinn des Nobelpreises für Dialektik.
Die völlige Abschaffung des Bankgeheimnisses nach Paragraph 30 a der Abgabenordnung ist nicht notwendig für eine gleichmäßige Besteuerung der Kapitalerträge. Mit einer Abgeltungssteuer kann diese gleichmäßige Besteuerung erreicht werden, ohne dass der Staat seine Regel- und Kontrollwut ausleben muss.
Seitens der Koalition scheinen mir auch die durch Steuererhöhungen provozierten Ausweichreaktionen der Menschen in unserem Lande zu wenig bedacht.
Wenn wir beispielsweise die Dienstwagenbesteuerung anschauen, kann dies vielleicht deutlich werden. Eine Anhebung der Pauschale von 1 % auf 1,5 % des Neuwagenspreises pro Monat führt zu mehr Fahrtenbüchern, also mehr Bürokratie, und zur Auswahl von Dienstwagen mit niedriger Ausstattung, also negativen Effekten für Wachstum und Beschäftigung.
Der Zeitpunkt der geplanten Aufhebung der gewerbesteuerlichen Organschaft ist nur schwer nachvollziehbar. Gerade hat die Bundesregierung eine Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen eingesetzt. Hier soll ein schlüssiges Gesamtkonzept zur angemessenen Finanzausstattung der Kommunen erarbeitet werden. Wenige Wochen bevor dieses Gesamtkonzept vorliegt, plant Rot-Grün nun, Details der gewerbesteuerlichen Organschaft neu zu fassen. Der Bundesfinanzminister erscheint wie ein Bauherr, der sein neues Bad fliesen lässt, bevor der Installateur dort tätig war.
Der massive Steuerausfall bei der Körperschaftsteuer, aufgrund der Fehler in der Unternehmenssteuerreform 2000, ist für Bund, Länder und Kommunen nicht hinnehmbar. Wir sehen an dieser Stelle Korrekturbedarf, allerdings nicht über eine faktische Mindeststeuer und eine damit einhergehende Beschränkung der Verlustvorträge. In den Gesetzesberatungen muss nach besseren Lösungen gesucht werden. Insbesondere dürfen vollkommen unbeteiligte Personengesellschaften nicht erneut abgestraft werden.
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