Pofalla: Hauptsacheverfahren ist offen
Berlin (ots)
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses erklärt der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ronald Pofalla MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute lediglich eine Entscheidung im Verfahren der einstweiligen Anordnung getroffen. Es hat damit keineswegs die Hauptsacheentscheidung vorweggenommen. Wie der Vermittlungsausschuss endgültig zu besetzen ist, wird das Bundesverfassungsgericht erst im kommenden Jahr entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute keine Entscheidung zur Sache getroffen. Wie im Verfahren der einstweiligen Anordnung üblich, hat Karlsruhe lediglich eine Folgenabwägung vorgenommen und zu dem in der Hauptsache gestellten Antrag selber erklärt: "Dessen Erfolg ist vielmehr offen". Dem Gericht erscheint es hinnehmbar, dass eine nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verfassungswidrige Besetzung des Vermittlungsausschusses bis zum Urteil in der Hauptsache vorübergehend andauert, auch wenn diese dann gekippt wird. Dies sagt über die Erfolgschancen unserer Klage nichts aus. In der Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts ist es vielmehr häufig vorgekommen, dass eine Eilentscheidung anders ausfiel als das endgültige Urteil.
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