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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Hasselfeldt: Bundesregierung setzt landwirtschafts- und verbraucherfeindliche Politik fort

Berlin (ots)

Anlässlich der Haushaltsdebatte am 3.12.2002 im Deutschen
Bundestag erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Die rot-grüne Bundesregierung hat viel versprochen und nichts
gehalten. Ihre Politik der Wählertäuschung und des wahllosen Stopfens
der leeren Kassen trägt sie auch auf dem Rücken der Landwirtschaft
aus. Auf das Versprechen, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
solle gestärkt werden, kann sich die Landwirtschaft seit dem
Amtsantritt von Ministerin Künast nicht verlassen. Die jetzigen
Steuerpläne und der Gesetzesentwurf zum Agrarhaushalt 2003 zeigen
vielmehr, dass die Landwirte sich zumindest auf eines verlassen
können: wo immer möglich, werden ihnen neue Belastungen auferlegt.
Beispiel Agrarhaushalt: Statt den begrenzten Agraretat für
agrarpolitisch notwendige und sinnvolle Maßnahmen zu verwenden,
fließen die Gelder stattdessen zu einem großen Teil in rot-grüne
Spielwiesen und Eigenwerbung. Im Haushaltsplan 2003 lässt sich die
Bundesregierung Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie das
Bundesprogramm Ökolandbau rund 59 Mio. Euro kosten. Zusätzlich werden
noch 50 Mio. Euro für die Förderung des Bundesprogramms "Tiergerechte
Haltungsverfahren" veranschlagt, insgesamt also 109 Mio. Euro. In
Zeiten leerer Kassen ist dies agrarpolitischer Luxus.
Das Geld dafür wird aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und
Küstenschutz genommen, die im Vergleich zum Vorjahr um fast 113 Mio.
Euro gekürzt wird. Zusätzlich ist eine globale Minderausgabe von 35
Mio. Euro veranschlagt.
Als wäre dies nicht Belastung genug, legt die  Bundesregierung der
Landwirtschaft zusätzliche Steuerbelastungen und Bürokratie auf. Die
Absenkung der Umsatzsteuerpauschalierung von 9 auf 7 Prozent und die
gleichzeitige Anhebung der Mehrwertsteuer von 7 auf 16 Prozent für
landwirtschaftliche Vorprodukte hebt die Vorteile der
Umsatzsteuerpauschalierung wieder auf. Die bewährte
Umsatzsteuerpauschalierung wird damit faktisch abgeschafft. Dies
bedeutet sowohl für die Betriebe als auch die Finanzverwaltungen mehr
Kosten und Bürokratie und trifft vor allem bäuerliche
Familienbetriebe, die sich entweder für eine höhere Abgabenlast oder
einen erhöhten Buchführungsaufwand entscheiden müssen.
Mit der Anhebung der Mehrwertsteuer für landwirtschaftliche
Vorprodukte und Gartenbauerzeugnisse schadet die Bundesregierung vor
allem den Gärtnern und den Direktvermarktern, die den erhöhten
Mehrwertsteuersatz nicht weitergeben können.
Die fünfte Stufe der ökologischen Steuerreform bringt der
deutschen Land- und Forstwirtschaft jährlich eine Netto-Mehrbelastung
von 17,6 Mio. Euro und schwächt somit weiterhin deren
Wettbewerbskraft.
Die Verschlechterung dieser Rahmenbedingungen ist vor dem
Hintergrund der Herausforderungen, die auf die Landwirtschaft durch
die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, der EU-Osterweiterung und
der WTO-Verhandlungen zukommen, nicht akzeptabel.
Vor allem ist sie nicht mit dem Argument zu rechtfertigen, dass
die Steigerung des Anteils des Ökolandbaus auf 20% mehr
Lebensmittelsicherheit bewirkt. Mit der fehl gerichteten Agrarpolitik
der rot-grünen Bundesregierung, die die Nachfrage zu lenken versucht
und die Produktion künstlich anheizt, werden die bereits in
Deutschland etablierten Ökobetriebe unter Wettbewerbsdruck gesetzt.
Dies nützt weder den ökologischen Betrieben noch den Verbrauchern.
Die Lebensmittelsicherheit muss durch andere Maßnahmen verbessert
werden:
  • Wir brauchen endlich ein einheitliches Durchführungsrecht im Lebens-, Futter-, Tierarzneimittel- und Veterinärrecht. Dies ist bereits im Gutachten des Bundesrechnungshofes im Juni 2001 angemahnt worden, bislang seitens Ministerin Künast aber nicht in Angriff genommen worden.
  • Die Bundesregierung muss die Lebensmittelüberwachung stärker koordinieren und auch die effektive Koordination und Kommunikation mit der EU gewährleisten. Den neuen Bundesbehörden im Verbraucherschutz, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und dem Bundesinstitut für Risikokommunikation kommt hierbei eine zentrale Bedeutung zu. Die Bundesregierung muss deshalb die sachgerechte und effektive Tätigkeit beider Behörden gewährleisten und förderen.
  • Der Vollzug der Lebensmittelkontrollen muss auf ein einheitliches europäisches Niveau angehoben werden, um effektiven Verbraucherschutz im Binnenmarkt zu gewährleisten.
Für die Union sind Verbraucherschutz und Landwirtschaft keine
Gegensätze, sondern unteilbar. Beide haben ein gleichgerichtetes
Interesse daran, dass sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel
produziert werden. Hierzu sind alle Formen der Landwirtschaft, ob
ökologisch oder modern wirtschaftender Betrieb in der Lage und müssen
daher gleichberechtigt behandelt werden - auch im Interesse der
Verbraucher.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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