Pofalla: Rot-Grün verstößt gegen Untersuchungsausschussgesetz
Berlin (ots)
Zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses erklärt der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ronald Pofalla MdB:
Der Einsetzungsantrag der Unionsabgeordneten war von Anfang an verfassungskonform. Es bedurfte nicht der Nachhilfe von Rot-Grün, um der Verfassung Genüge zu tun. Sonst hätte man den Bock zum Gärtner gemacht. Wie die Koalition mit dem Grundgesetz umspringt, hat ihr das Bundesverfassungsgericht am Beispiel des Zuwanderungsgesetzes in nicht mehr zu überbietender Deutlichkeit attestiert. Die Sicherung ihrer Minderheitenrechte musste die Union der Koalition in mühsamen und zähen Verhandlungen förmlich abringen. Die Änderungen des Untersuchungsauftrages der Unionsabgeordneten sind lediglich redaktioneller Natur und lassen die Substanz unangetastet. Selbstverständlich sollte der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung durch den Untersuchungs-ausschuss niemals ausgeforscht werden. Doch darf es kein Staatsgeheimnis sein, ob die Wählerinnen und Wähler von Rot-Grün angelogen wurden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Teil des Untersuchungsauftrages, den die Koalition "draufgesattelt" hat, verfassungswidrig. Denn dadurch wird das Minderheitenrecht verfälscht. Zudem hat der Bund nicht die Kompetenz, zu überprüfen, was Ministerpräsidenten der Länder wussten und gesagt haben. Schließlich verletzt der Ergänzungsteil das Unter-suchungsausschussgesetz. Es sieht nämlich vor, dass Änderungen des Untersuchungsauftrages nur mit Zustimmung der Einsetzungsminderheit erfolgen können (§ 2 Absatz 2). Die Union stimmte der Erweiterung nicht zu.
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