Meister: Angekündigte Entlastung der Kleinunternehmer lenkt von wirklichen Reformen ab
Berlin (ots)
Zu den Plänen von Bundesminister Hans Eichel, Kleinunternehmer zu entlasten, erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Kleinunternehmer, Existenzgründer und nebenberuflich tätige Selbständige sollen nach dem Willen von Bundesfinanzminister Hans Eichel von bürokratischen Hemmnissen auf steuerlichem Gebiet entlastet werden. Sie sollen zukünftig pauschal die Hälfte ihrer Einnahmen als Kosten ansetzen dürfen. Dies soll bis zu einer Einkommensgrenze von 17.500 EURO bzw. 25.000 EURO gelten.
Nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist diese Ankündigung ein erneuter Beweis dafür, dass die Bundesregierung die Dimension des wirklichen Reformbedarfs verkennt. Denn Gewerbetreibende müssen bis zu einem Umsatz von 260.000 EURO oder einem Gewinn von 25.000 EURO gar keine Bücher führen. Sie sind lediglich verpflichtet, den Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben aufzuschreiben. Dies kann zur Not handschriftlich auf einem Blatt Papier erledigt werden. Bei wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Nebentätigkeiten können nach einer Verwaltungsanweisung schon jetzt pauschal 25% der Einnahmen, max. 600 EURO, als Ausgaben abgezogen werden. Kennt der Bundesfinanzminister seine Steuergesetze nicht und wo bleibt der Vereinfachungseffekt?
Nach Einschätzung der Bundesregierung verursacht die geplante Neuregelung Steuerausfälle von 35 Millionen EURO bzw. 60 Millionen EURO. Angesichts eines so geringen Finanzvolumens scheint die Bundesregierung wohl nicht an ernsthaften Reformen interessiert zu sein.
Der Vergleich mit Arbeitnehmern zeigt, dass die Bundesregierung nicht über ein steuerpolitisches Konzept verfügt, sondern Stückwerk abliefert. Die Anforderung, seine Ausgaben glaubhaft machen zu müssen, wird auch von jedem Arbeitnehmer erwartet, der mehr als 1044 EURO Werbungskosten geltend machen will. Denkt der Bundesfinanzminister auch hier an Vereinfachungen oder bleibt es bei partiellen Vereinfachungen frei nach dem Motto "Wie es Euch gefällt"?
Kleinstunternehmer und Existenzgründer sollen nach dem Willen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wesentlich vereinfachtes und verständliches Steuerrecht erhalten. Jedoch sieht sie keinen Grund, Mittelständler, Selbständige, Arbeitnehmer und andere Steuerpflichtige von diesem richtigen Weg auszuschließen. Der Sündenfall der Bundesregierung bei der Unternehmenssteuerreform 2000, nur das Steuerrecht der Kapitalgesellschaften und nicht auch der Personengesellschaften zu reformieren, sollte Warnung genug vor weiteren Kategoriebildungen sein. Deutschland braucht eine umfassende Reform der Einkommensbesteuerung mit breiter Bemessungsgrundlage, d.h. ohne Ausnahmen, und mit niedrigen Steuersätzen. Dann werden alle Bürger dieses Landes entlastet und können ihre Steuererklärung wieder selbst erstellen.
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