Eichhorn: Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt Kindeswohl in den Mittelpunkt
Berlin (ots)
Anlässlich der Entscheidung des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes zur gemeinsamen elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern für ihre Kinder erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Maria Eichhorn MdB:
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde die seit 1998 gängige Praxis bestätigt, dass unverheiratete Paare nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten können.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass die grundsätzliche Zuweisung des Sorgerechts an die Mutter des nichtehelichen Kindes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Damit wird auch nicht gegen das Elternrecht des Vaters des nichtehelichen Kindes verstoßen. Die Union begrüßt, dass die Förderung des Kindeswohls in den Mittelpunkt gestellt wird.
"Das Kindeswohl verlangt, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die für das Kind rechtsverbindlich handeln kann. Angesichts der Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse, in die nichteheliche Kinder hineingeboren werden, ist es gerechtfertigt, das Kind bei seiner Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter und nicht dem Vater zuzuordnen. Die gemeinsame Sorge setzt im Interesse des Kindes ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern voraus", so die Begründung des Urteils.
Die Wünsche der Väter, sich an der Erziehung des Kindes zu beteiligen, ist für die Union ein wichtiges Anliegen. Es sind daher weitere Überlegungen notwendig, wie diesen berechtigten Wünschen besser Rechnung getragen werden kann.
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