Fischer/Nitzsche: Beim Programm Stadtumbau Ost muss nachgebessert werden
Berlin (ots)
Zu der von der Unionsfraktion jetzt im Bundestag eingebrachten Initiative "Stadtentwicklung Ost - mehr Effizienz und Flexibilität, weniger Regulierung und Bürokratie" erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Aufbau Ost der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer (Hamburg) MdB, und der zuständige Berichterstatter, Henry Nitzsche MdB:
Eineinhalb Jahre liegt der Beschluss der rot-grünen Bundesregierung zurück, mit einem Bund/Länder-Programm zum stadtentwicklungspolitisch gesteuerten Abriss von Gebäuden und Wohnungen der Wohnungswirtschaft finanziell unter die Arme zu greifen. Auf das Einstiegsjahr 2002 blickt man in den Wohnungsunternehmen, ihren Verbänden wie in den Bauressorts vieler Landesregierungen jedoch eher mit Enttäuschung, gar Zorn zurück.
Denn die Situation der Wohnungswirtschaft in den neuen Ländern ist unverändert geprägt durch eine dramatische Höhe der Wohnungs-Leerstände. Dieser hat in den letzten Jahren bis heute nicht ab-, sondern zugenommen, nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Wohnungsunternehmen inzwischen auf 1,3 Mio. Wohnungen. Den von hohen Leerständen betroffenen privaten Vermietern, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften geht es nicht besser, sondern schlechter - nicht nur von Existenzgefährdung, sondern von einer drohenden Insolvenzwelle ist immer häufiger die Rede.
Bei aller Rücksichtnahme auf die üblichen emotionalen, finanziellen und programmatischen Anlaufschwierigkeiten: Nach unserer Auffassung sind konzeptionelle Mängel und bürokratische Abwicklungs-Hemmnisse auszumachen, mit deren Beseitigung sich die Bundesregierung zusammen mit den ostdeutschen Landesregierungen schnellstmöglich befassen sollte.
In dem von der Unionsfraktion jetzt im Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag beschreiben wir schwerpunktmäßig den Nachbesserungsbedarf:
- Die im Rahmen des Programms "Stadtumbau Ost" bereitgestellten Mittel für den Rückbau sollten als komplementäre Länderfinanzanteile in voller Höhe auf den nach § 6 a Altschuldenhilfegesetz erforderlichen Landesbeitrag anrechnungsfähig werden. Hinsichtlich des Vollzugs der Verwaltungsvereinbarung 2002 sollte dies auch schon für die Jahresscheiben 2003 - 2006 gelten.
- Die Bundesregierung hatte im Starterjahr für Rückbau/Aufwertung lediglich rund 15 Mio. EURO kassenwirksame Mittel im Bundeshaushaltsplan 2002 eingesetzt - in ihrem Haushalts-Entwurf für das laufende Jahr sogar nur noch 7,6 Mio. EURO. Die Finanzierungssystematik stellt weitgehend auf einen Abfluss der Fördermittel in einem Zeitraum von 5 Jahren ab und verschlechtert dadurch die Kredit- und Liquiditätssituation der zu Vor- und Zwischenfinanzierungen genötigten Unternehmen.
- Der im letzten Jahr eingeführte Investitionszuschuss, der die Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren mit jährlich 51 Mio. EURO Bundes- und Ländermitteln attraktiver machen sollte, war bislang ein Flop. Als Haupthindernis stellt sich die vorgegebene 70 qm -Mindestgröße dar. Da nur 2,5 % des Investitionsaufwandes für die Quadratmeter Wohnfläche, die über die Mindestgröße hinausgehen, zuwendungsfähig sind, ergibt sich als tatsächliche Subvention ein Betrag, der keine Stimulierung für den Erwerb einer Bestandsimmobilie darstellt, zumal er noch auf acht Jahre gleichverteilt ausgezahlt wird. Anstelle der Mindestquadratmeter wären Sozialkriterien (z. B. für Familien mit Kindern) denkbar.
- Durch befristete Grunderwerbsteuer-Freistellung für Fusionen könnte der notwendige Neustrukturierungsprozess von Wohnungsunternehmen im Rahmen des Stadtumbauprozesses erleichtert werden.
- Zulassung eines Sonderkündigungsrechts für Rückbauvorhaben gegenüber Mietern. Eine mit (im Rahmen des Stadtumbaus durchzuführenden) konkreten Rückbauvorhaben begründete Kündigungsmöglichkeit eines Mietverhältnisses besteht gegenwärtig nicht. Um den Stadtumbau im notwendigen Umfang umsetzen zu können, wird dieses Instrument - sei es im Miet- oder im Städtebaurecht - dringend benötigt.
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