Brähmig/Sebastian: Rot-grüne Flugbesteuerungspläne sind kontraproduktiv und praxisfern
Berlin (ots)
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den Auswirkungen der geplanten Besteuerung grenzüberschreitender Flüge auf die Tourismuswirtschaft erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestags-fraktion, Klaus Brähmig MdB, und der zuständige Berichterstatter, Wilhelm Josef Sebastian MdB:
Trotz drohender Wettbewerbsverzerrungen für deutsche Unternehmen und offensichtlicher technischer Schwierigkeiten bei der geplanten Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr scheint die Bundesregierung laut ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unbeirrt an ihrem Vorhaben festhalten zu wollen, obwohl dies nicht nur EU-weit, sondern sogar weltweit einen Alleingang bedeuten würde. Nach der außenpolitischen Isolierung steuert Deutschland damit auch auf eine finanz- und wirtschaftspolitische Außenseiterrolle zu und riskiert weitere Arbeitsplätze.
Statt die Befürchtungen von Wettbewerbsverzerrungen für deutsche Fluggesellschaften und Flughäfen gegenüber ausländischen Konkurrenzunternehmen zu entkräften, rechnet die Bundesregierung sogar selbst mit "Ausweichreaktionen" von Fluglinien. Wären Wachstum und Beschäftigung wirklich oberstes Ziel der Bundesregierung, würde sie nicht diese zusätzliche, konsumdämpfende Kostenbelastung und die Abwanderung von Verkehr auf Flughäfen in europäische Nachbarländer in Kauf nehmen. Wäre die Attraktivität des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Deutschland der Bundesregierung wirklich wichtig, würde sie nicht ausländische Investoren und Besucher durch den absehbaren Wegfall von Flügen und Umsteigeverbindungen verprellen. Und wäre eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union wirklich ein drängendes Anliegen der Bundesregierung, müsste sie sich für ein EU-weites einheitliches Vorgehen in dieser Frage einsetzen und nicht erst nach einem Alleingang "die anderen Mitgliedstaaten davon zu überzeugen" versuchen, ebenfalls auf die bisherige Steuerbefreiung zu verzichten - wobei sie sich um die Antwort auf die eigene Bewertung der Erfolgsaussichten drückt.
Monate nach der Festlegung in der Koalitionsvereinbarung und der Einbringung der Flugbesteuerungspläne als Teil des Steuervergünstigungsabbaugesetzes und kurz vor den abschließenden Beratungen in den Bundestagsausschüssen kann die Bundesregierung immer noch nicht angeben, wie der inländische Streckenanteil konkret ermittelt werden soll, auf den sich das Besteuerungsrecht Deutschlands beschränkt. Denn die Inlandsanteile variieren stark, stehen erst nach Überfliegen der Grenze fest und sind abhängig von Routenplanung, Flugsicherung, Verkehrssituation und Wetter. Diese Frage sowie die Auswirkungen auf die Preisangaben von Reisebüros, Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften würden gegenwärtig noch geprüft, als "denkbare" Lösung werden lediglich durchschnittliche Entgelte genannt. Praxisfern ist z.B. auch das Ziel, bei weltweit im Ausland verkauften Flugtickets mit einem reinen Überflugverkehr die Mehrwertsteuer für den deutschen Streckenanteil einzutreiben. Nachdenklich sollte die Bundesregierung schließlich ihre eigene Aussage stimmen, es sei nicht auszuschließen, dass Staaten außerhalb der EU als Reaktion auf die einseitige Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung in Deutschland ihrerseits gezielt deutsche Fluggesellschaften für in ihrem Luftraum zurückgelegte Flugstrecken besteuern könnten, was zu weiteren massiven Wettbewerbsnachteilen in einem ohnehin angespannten Luftverkehrsmarkt führen würde.
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