Meister/Dautzenberg: Stabilitätsziel der Europäischen Zentralbank auch institutionell absichern
Berlin (ots)
Zum geplanten Rotationsverfahren im Rat der EZB erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, und der zuständige Berichterstatter, Leo Dautzenberg MdB:
Die Europäische Zentralbank ist Garant für eine stabilitätsorientierte Geldpolitik. Dies muss auch in der künftig erweiterten Union und einem später größeren Euroraum gelten.
Der EZB-Rat hat im Januar 2003 einen Vorschlag für das künftige Abstimmungsverhalten im EZB-Rat vorgelegt, der ein gewichtetes Rotationsverfahren für die Abstimmungen vorsieht. Demnach sind auch große Staaten des Euro-Raums wie Deutschland im EZB-Rat zumindest zeitweilig nicht stimmberechtigt. Kleineren Mitgliedstaaten des Euro-Raums wird ein höheres Stimmgewicht zugemessen als es ihrer Wirtschaftskraft und Bevölkerung entspricht.
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags beschäftigt sich mit dieser Thematik auf Antrag der CDU/CSU ausführlich in seiner Sitzung am Mittwoch, dem 12. Februar.
Die Union setzt sich dafür ein, die Stabilitätsverpflichtung der EZB auch in einer erweiterten Union institutionell abzusichern. Jede Reform muss vor allem sicherstellen, dass die EZB ihre Hauptaufgabe, nämlich die Durchführung einer für den gesamten Euroraum einheitlichen, stabilitätsorientierten Geldpolitik erfüllen kann. Gerade jetzt, da sich die rot-grüne Bundesregierung immer mehr vom europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt verabschiedet, ist es notwendig, die EZB als Garant der Geldwertstabilität zu stärken.
Zwar ist die vom EZB-Rat angestrebte Begrenzung der Stimmrechte mit Blick auf eine höhere Entscheidungseffizienz zu begrüßen. Es gibt jedoch zwei Einwände zu bedenken:
Erstens sitzen nach wie vor alle nationalen Zentralbankpräsidenten mit Rederecht ausgestattet im Rat. Dies ist einer konstruktiven geldpolitischen Diskussion eher abträglich. Gerade nicht abstimmungsberechtigte Teilnehmer könnten sich nicht an die Entscheidungen gebunden fühlen und durch öffentliche Äußerungen für Konfusion sorgen.
Zweitens sind kleine Länder verhältnismäßig stark überrepräsentiert. So könnten nach Berechnungen des DIW im Extremfall 9 Länder, die lediglich 6% des BIP im Euroraum repräsentieren, Mehrheitsentscheidungen im EZB-Rat herbeiführen. Die Ablehnung dieser Überrepräsentierung erfolgt dabei nicht aus einer national geprägten Denkweise heraus. Vielmehr liegt hier die Überlegung zu Grunde, dass durch die Regelung das Ziel der EZB, eine dem gesamten Euroraum angemessene Geldpolitik zu betreiben, gefährdet wird! Stattdessen bestünde die Gefahr, dass nur ein sehr kleiner Teil der europäischen Wirtschaft in den EZB-Entscheidungen berücksichtigt würde. Ein Beschluss der EZB berücksichtigt die gesamtwirtschaftliche Lage eher, wenn die Notenbankpräsidenten einen möglichst großen Anteil des EU-BIP vertreten!
Die Union ist deshalb der Ansicht, dass verschiedene Reformalternativen nochmals eingehend geprüft werden sollten, um die oben beschriebene Problematik zu entschärfen.
In der öffentlichen Diskussion stehen dabei verschiedene Vorschläge zur Debatte.
Ein permanentes Stimmrecht für die großen Länder nach Vorbild der amerikanischen Notenbank - etwa gemäß der detaillierten Vorstellungen des DIW - wäre denkbar. Ebenso sollte eingehend diskutiert werden, ob nicht ein Zweistufen-Modell optimal sein könnte, bei dem der EZB-Rat in seiner heutigen Zusammensetzung ein- bis zweimal jährlich die Leitlinien der Geldpolitik vorgibt, während ein verkleinertes, im Kern aus dem Direktorium bestehendes Gremium die konkrete Umsetzung der Beschlüsse vornimmt. In diesem Zusammenhang könnte auch die Geldpolitik im engeren Sinne von anderen zentralbanktypischen Aufgaben, wie etwa der Bankenaufsicht, getrennt werden.
Auch wenn bisher geplant ist, dass der ECOFIN-Rat in der zweiten Februarhälfte oder Anfang März 2003 eine Entscheidung trifft, dürfen diese Alternativen nicht unter Hinweis auf zeitliche Zwänge vom Tisch gewischt werden! Sie müssen ergebnisoffen im Deutschen Bundestag diskutiert werden! Eine einmal gefundene Linie muss dann von der Bundesregierung - auch gegen politische Widerstände - in europäischen Gremien entsprechend verfolgt werden.
Die Bundesregierung sollte darüber hinaus noch einmal sehr kritisch prüfen, ob sie an ihrem Vorschlag festhält, im Wirtschafts- und Finanzausschuss der EU (WFA) künftig den hochrangigen Vertretern der nationalen Notenbanken das Teilnahmerecht entziehen zu wollen.
Auch in einer erweiterten Union muss die EZB Garant für die Geldwertstabilität bleiben. Vorbild für die EZB muss die Bundesbank bleiben.
Deshalb sind auch alle Bestrebungen von Rot-Grün zurückzuweisen, den Stabilitätspakt flexibler auszulegen und damit aufzuweichen. Die Konvergenzkriterien von Maastricht müssen auch weiterhin die existenziellen Grundlagen für die Stabilität des Euros bilden.
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