Carstensen/Klöckner: Tierarzneimittelgesetz - Änderung muss her
Berlin (ots)
Zum geltenden Tierarzneimittelgesetz erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Harry Carstensen MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Julia Klöckner MdB:
Zum 1. November 2002 ist das Arzneimittelgesetz für den Bereich Tiere erheblich verschärft worden. Doch die Umsetzung der Gesetzesnovelle in der Praxis löst größte Probleme aus. Dies unterstrich eine Expertenanhörung in der Unionsarbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Einheitlicher Tenor: Das Gesetz ist eine praxisferne und bürokratische Verschärfung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften, die die Arbeit der Tierärzte und Tierhalter derart behindert und einschränkt, dass diese stets "mit einem Bein im Gefängnis stehen".
Das Gesetz sorgt für erhebliche Verärgerung, weil es in der Praxis oftmals gar nicht möglich ist, dass der Tierarzt jedem kranken Tier einen persönlichen Krankenbesuch abstattet und eine Diagnose mit Behandlungsanweisung ausspricht, bevor der Tierhalter die nötige Behandlung durchführen darf. Genau dies müsste aber geschehen, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.
Im Mittelpunkt der Kritik steht die Abgabe-Befristung, die 7- bzw. die 31-Tage-Regelung: Grundsätzlich dürfen danach verschreibepflichtige Arzneimittel mit Wartezeit für lebensmittelliefernde Tiere nur noch für eine Anwendung von bis zu sieben Tagen an einen Landwirt abgegeben werden. 31 Tage sind es, wenn eine immense bürokratische Dokumentation geführt und eine monatliche Begutachtung stattfindet. Diese Regelungen gehen schlichtweg an der Praxis und den Erfordernissen der Betriebe vorbei.
So führen strengere Abgaberegelungen noch lange nicht automatisch zu mehr Verbraucherschutz. Verzögerte Behandlungen bei Akuterkrankungen der Tiere verstoßen zusätzlich gegen den Tierschutz.
Zusammen mit den unionsgeführten Ländern wird deshalb die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf eine schnellstmögliche Überarbeitung drängen. Ziel ist eine zeitgemäße Bestandsbetreuung, bei der Tierärzte und Landwirte gemeinsam und ohne starre Abgaberegelungen für einen ordnungsgemäßen Umgang mit Tierarzneimitteln Verantwortung tragen.
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