Hüppe: Rot-grüne
Verweigerungshalterung bei Finanzierung von Behindertenwerkstätten
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Ablehnung eines Entschließungsantrags der Unionsfraktion durch die rot-grüne Koalitionsmehrheit im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung erklärt der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe MdB:
Menschen mit Behinderungen stehen auf der Straße, weil ihr Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Behindertenwerkstatt nicht erfüllt wird. Derzeit kann eine Vielzahl von Einrichtungen ihre notwendigen und bereits geplanten Projekte nicht umsetzen. Es geht um etwa 250 Projekte, die bereits koordiniert und vom Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen vorgeschlagen sind, die aber noch nicht im Bau und noch nicht bewilligt sind. Dennoch sind hier bereits Kosten aufgelaufen, etwa für Planung, Grundstückskauf und Ausschreibungen. Die Mittel des Ausgleichsfonds - 270 Mio. EURO im Jahr 2003 -, aus denen diese Projekte finanziert werden, reichen nicht aus.
Hintergrund ist, dass aus diesen Mitteln gemäß der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung 50 Mio. EURO an die Bundesanstalt für Arbeit zur Übernahme der Kosten für die Integrationsfachdienste fließen. Dies ist deutlich mehr als in den Vorjahren und geht zu Lasten der Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Für 2003 bleiben für diese Einrichtungen nur noch 35 Mio. EURO. Erforderlich wäre aber ein Betrag von 70 Mio. EURO. Von dieser Größenordnung sind bisher die Einrichtungen auch ausgegangen.
Zudem wurde im Januar fraktionsübergreifend beschlossen, die Anhebung der Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen von 5 auf 6% um ein Jahr zu verschieben. Die Gelder, die in den Ausgleichsfonds fließen, hängen aber von dieser Pflichtquote ab: Je niedriger die Quote, desto geringer auch die Ausgleichsabgabe. Die im Grundsatz richtige Entscheidung, in der aktuellen wirtschaftlichen Situation die Pflichtquote nicht zu erhöhen, darf aber nicht dazu führen, dass jetzt behinderte Menschen erst recht außen vor stehen müssen.
Deshalb hat die CDU/CSU im Ausschuss beantragt, dass die fehlenden 35 Mio. EURO zur Förderung der Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben für 2003 aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden, damit die bereits geplanten Projekte umgesetzt werden können.
Gerade auch angesichts des "Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen" ist die Verweigerungshaltung der rot-grünen Koalition nicht mehr nachzuvollziehen.
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