Widmann-Mauz/Granold: Ministerin Zypris gesteht Tatenlosigkeit bei der Neuregelung des Versorgungsausgleichs ein
Berlin (ots)
Anlässlich der Debatte zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Versorgungsausgleich umgehend regeln - Keine Schlechterstellung von Frauen bei der Alterssicherung", erklären die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, und die Berichterstatterin im Rechtsausschuss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ute Granold MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag "Versorgungsausgleich umgehend regeln - Keine Schlechterstellung von Frauen bei der Alterssicherung" den Nagel auf den Kopf getroffen. Bundesministerin Zypris musste in der gestrigen Debatte im Deutschen Bundestag eingestehen, dass ihre Amtsvorgängerin Däubler-Gmelin trotz des dringenden Handlungsbedarfs, insbesondere bei der Fortschreibung der Barwertverordnung, ein Jahr untätig hat verstreichen lassen und damit Chaos und Verwirrung an deutschen Familiengerichten gestiftet hat. Zudem musste sie zugeben, dass auch unter ihrer Verantwortung keine umgehende Neuregelung des Versorgungsausgleiches zu erwarten sei.
Ministerin Zypris versuchte in der Debatte vergeblich, sich mit langwierigen Definitionen und Allgemeinplätzen aus der Affäre zu ziehen. Sie kam jedoch nicht darum herum, einzugestehen, dass die im Antrag der Unionsfraktion gestellten Forderungen mehr als berechtigt sind.
Seit dem 1. Januar 2003 sehen sich Frauen und Männer, die sich scheiden lassen, erheblichen Rechtsunsicherheiten gegenüber. Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 5. September 2001 darf die Barwertverordnung, mit deren Hilfe Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung und in betrieblichen und freiberuflichen Altersvorsorgesystemen für die Familiengerichte vergleichbar gemacht werden, um den Versorgungsausgleich durchführen zu können, seit diesem Jahr nicht mehr in der bisherigen Form angewandt werden. Die Bundesregierung stand und steht in der Pflicht, eine diesbezügliche Neuregelung vorzulegen. Dieser Pflicht ist Rot-Grün nicht nachgekommen. Deshalb sind jetzt in der Regel kostenintensive Einzelgutachten notwendig, durch welche Frauen und Männer, die sich scheiden lassen wollen und der Fiskus mit erheblichen Mehrkosten belastet werden. Alternativ müssen die Versorgungsausgleichsverfahren in der Scheidung abgetrennt werden.
Damit nicht genug. Im Oktober 2002 legte das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Versorgungsausgleichs vor, den man schlicht als unbrauchbar bezeichnen muss. Die Kritik der Rechtsexpertinnen und -experten wollte gar nicht mehr aufhören. Daraufhin hat Ministerin Zypris ihren unausgegorenen Gesetzentwurf wieder in der Versenkung verschwinden lassen. Gerade aus frauenpolitischer Sicht war dieser Gesetzentwurf eine Katastrophe. Viele Frauen hätten mit der Umsetzung dieses Gesetzes unverantwortliche Einschnitte in ihrer Alterssicherung hinzunehmen gehabt.
Solch rechtspolitischer Dilettantismus ist gerade vor dem Hintergrund nicht hinnehmbar, als dass der Versorgungsausgleich ein ausgesprochen sinnvolles Instrument im Scheidungsrecht ist und weiter bleiben muss. Mit ihm wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche der Ehepartner das Ergebnis einer gemeinschaftlichen Lebensleistung sind. Gerade aus frauenpolitischer Sicht ist dieser Ansatz elementar. Denn es ist richtig, dass insbesondere Frauen, die während der Ehe zumindest zeitweise auf eine Erwerbstätigkeit verzichten und sich auf die Familienarbeit konzentrieren, bei einer Scheidung nicht ihren Anspruch auf eine eigene Alterssicherung verlieren.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung deshalb weiterhin nachdrücklich auf, die Schlamperei und Flickschusterei bei der Neuregelung des Versorgungsausgleiches umgehend zu beenden und eine Aktualisierung der Barwertverordnung sowie eine Strukturreform des Versorgungsausgleiches insgesamt umgehend auf den Weg zu bringen.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell