Maag/Nüßlein: Patient muss im Mittelpunkt stehen
Berlin (ots)
Gesetzlich Versicherte erhalten besseren Zugang zur medizinischen Versorgung
Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in 2./3. Lesung beraten. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:
Georg Nüßlein: "Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz verbessern wir den Zugang zur medizinischen Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten im ambulanten Sektor. Wir schaffen die Voraussetzungen für kürzere Wartezeiten beim Arzt und bieten mehr Unterstützung bei der Suche nach einem Arzttermin durch die Terminservicestellen sowie ein besseres Sprechstundenangebot. Damit reagieren wir auf den verständlichen Ärger der Bürger über zu lange Wartezeiten beim Arzt und setzen unser Versprechen zur Verbesserung dieser Situation zügig um.
Ärzte erhalten für Mehrleistungen und auch für die Aufnahme neuer Patienten eine bessere Vergütung. Je schneller ein Patient aufgenommen wird, desto höher ist der Zuschlag. Gleiches gilt für die offenen Sprechstunden, die die Ärzte anbieten sollen. Wichtig ist uns vor allem die bessere Vergütung der 'sprechenden Medizin'. Damit möchten wir erreichen, dass das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient mehr Raum erhält.
Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es ein wichtiges Anliegen, eine flächendeckende Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen. Dafür haben wir uns im Koalitionsvertrag stark gemacht und daran werden wir gezielt weiterarbeiten. So sollen die Bundesländer in dünn besiedelten oder strukturschwachen Gebieten auf Zulassungssperren für Arztpraxen verzichten können. Dabei binden wir die Länder stärker ein, denn der Landesausschuss muss bei Aufstellung von Kriterien für die Bestimmung der Teilgebiete Einvernehmen mit den Ländern herstellen. In ländlichen und strukturschwachen Gebieten sollen die dort behandelnden Ärzte künftig Zuschläge erhalten. Wir sorgen für Anreize, Hausarztverträge abzuschließen, und stärken die Rolle der Hausärzte. Das ist für die Zukunft des Berufes und für die flächendeckende Versorgung wichtig."
Karin Maag: "Wir erweitern mit den neuen Regelungen das Versorgungsangebot für gesetzlich Versicherte. Das betrifft die Festzuschüsse bei Zahnersatz, die sogenannte Kryokonservierung und den Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Präexpositionsprophylaxe (PrEP) für Versicherte mit einem substanziellen HIV-Infektionsrisiko.
Konkret sehen wir vor, die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Zahnersatz ab dem 1. Oktober 2020 von 50 auf 60 Prozent zu erhöhen. Zudem sollen diese Festzuschüsse auch dann auf 75 Prozent erhöht werden können, wenn der Versicherte in begründetem Ausnahmefall einmalig eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung verpasst hat. Bisher hat der Versicherte nur dann Anspruch auf eine solche Erhöhung, wenn diese Untersuchung in den letzten fünf Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung ausnahmslos stattgefunden hat.
Zudem sollen die gesetzlichen Krankenkassen künftig dann das Einfrieren von Ei- und Samenzellen (Krykonservierung) finanzieren, wenn zu erwarten ist, dass ein Patient, zum Beispiel nach einer Krebserkrankung, unfruchtbar sein wird.
Darüber hinaus haben wir uns als Unionsfraktion im parlamentarischen Verfahren für eine finanzielle Stärkung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und Diätassistenten eingesetzt. Deshalb haben wir die Höchstpreise, die in Deutschland bezahlt werden, vereinheitlicht. Wir führen zudem die sogenannte Blankoverordnung in die Regelversorgung ein. Auf der Basis einer ärztlichen Verordnung entscheiden dann die Heilmittelerbringer über die Behandlungsmethode sowie über die Häufigkeit und Dauer der Behandlung selbst. Zudem schaffen wir bei Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Atemtherapiegeräten und Inkontinenzeinlagen die Ausschreibungen ab, die sich immer wieder als Ärgernis erwiesen haben."
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