Storm/Brüning: Finanzierung von Krankenpflegekräften ungeklärt
Berlin (ots)
Nach der öffentlichen Anhörung zur Novellierung des Krankenpflegegesetzes und des Krankenhausfinanzierungsgesetzes erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung, Andreas Storm MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Monika Brüning MdB:
Der wichtige Punkt der Finanzierung ist bei diesem Gesetzentwurf überhaupt nicht geklärt. Sollte der Gesetzentwurf im Punkt Finanzierung nicht nachgebessert werden, wird der Faktor Ausbildung mehr und mehr zum Wettbewerbsnachteil der ausbildenden Krankenhäuser. Eine Refinanzierung ist auch nach Meinung der Verbände keinesfalls gesichert. Das wird einen Abbau von Ausbildungsplätzen zur Folge haben. Schon heute beklagt der Deutsche Pflegeverband, dass in den vergangen zehn Jahren mehr als 20 % der Ausbildungsplätze verlorengegangen seien.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft erwartet steigende Kosten aufgrund eines höheren Theorieanteils in der Ausbildung. Die vorgesehene bessere Qualifikation der Lehrkräfte und die teilweise Verlagerung der Ausbildung vom Krankenhaus in den ambulanten Bereich kämen noch hinzu.
Einig waren sich alle Beteiligten, dass die theoretische Ausbildung der Krankenschwestern und Krankenpfleger an die neuen Anforderungen angepasst werden müssten. Die Pflege finde mehr und mehr im ambulanten Bereich statt. Nicht akzeptabel sei jedoch, dass die praktische Ausbildung, also die Umsetzung des ausschließlich in der Theorie erlernten Stoffes in der Realität, zu kurz komme. Die Auszubildenden müssten die notwendige Routine im Umgang mit den zu pflegenden Menschen erlangen.
Nahezu alle Verbändevertreter taten sich mit den geplanten Berufsbezeichnungen schwer. "Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Krankenpfleger", seien viel zu sperrig. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wandte zudem ein, dass dieser Begriff nicht den Tatsachen entspreche. Es würden Kranke gepflegt und keine Gesunden.
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