Austermann/Kampeter/Tillmann: Gelder für die Ganztagesbetreuung gehören in die Kommunen!
Berlin (ots)
Zur Finanzierung der Ganztagesbetreuung erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB, der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, Steffen Kampeter MdB, und die Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss für den Bereich Familie, Frauen, Senioren und Jugend, Antje Tillmann MdB:
Mit dem angeblichen 4 Milliarden Euro Programm für Ganztagsschulen, von dem sich im Bundeshaushalt lediglich 300 Millionen Euro wieder finden, betreibt die Bundesregierung eine einseitige Politik, die nur Teilen der Familien in Deutschland hilft. Die vielfältigen anderen Ganztagesbetreuungsmöglichkeiten bleiben in der Förderung unberücksichtigt. Es besteht der Verdacht, dass das gewählte Programm vor allem den Investitionshaushalt aufblähen soll. Schulsanierungs- und Kinderbetreuungsprogramme jeder Art gehören auf die kommunale Ebene. Für die Finanzierung brauchen sie allerdings die Unterstützung des Bundes.
Städte und Gemeinden können kaum noch ihre Pflichtaufgaben erfüllen. Jetzt will Rot-Grün sie zu einem Schulprogramm zwingen, dessen Folgekosten, beispielsweise im Bereich Personal, nicht absehbar sind.
Wir befürworten eine verbesserte Betreuung von Kindern in den Nachmittagsstunden. Eine erzwungene bundeseinheitliche Lösung lehnen wir allerdings ab. Regional müssen ganz unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigt werden. Dazu gehört für uns die Freiwilligkeit des Nachmittagsangebotes und die Einbindung der lokalen Sport- und Jugendvereinsarbeit.
Die Kommunen können die Bundesgelder ohne Eigenanteil erhalten und die pädagogischen Konzepte vor Ort mit den zuständigen Ländern erarbeiten.
Die inhaltliche Ausrichtung muss nach regionalen Bedürfnissen, unter Federführung der Gemeinden "familiengerecht" erfolgen. Entsprechende Erhöhungsanträge in Höhe von 200 Millionen Euro hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in die Haushaltsberatungen eingebracht.
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