Seehofer: Gutachten der Sachverständigen mit Licht und Schatten
Berlin (ots)
Zu dem gestern vorgestellten Gutachten des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Horst Seehofer MdB:
Die sorgfältige Prüfung des Sachverständigengutachtens zeigt Licht und Schatten. Es beinhaltet eine Auflistung bekannter Reformoptionen und stellt insofern eine ergänzende Entscheidungshilfe für die Politik dar. Der Grundansatz des Gutachtens mit der Ablehnung planwirtschaftlicher Ansätze und der Befürwortung von mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung ist zu begrüßen. Eine ganze Reihe der vorgeschlagenen Einzel-Maßnahmen stoßen aber auf Bedenken, weil sie im Hinblick auf das Finanzvolumen unrealistisch sind oder die soziale Balance verletzen.
Die Forderung, z.B. die bisherigen Verschiebebahnhöfe zu beenden, ist zwar im Grundsatz richtig. Insgesamt ist die zur Umfinanzierung vorgeschlagene Summe von über 15 Mrd. Euro aber fragwürdig. Denn die Belastung der Steuerhaushalte und anderen Sozialversicherungen ist in diesem Umfang auf absehbare Zeit nicht realisierbar. Steuererhöhungen kommen dafür nicht in Betracht. Die Union hat in ihrem Konzept bei der Umfinanzierung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich ein Drittel dieses Volumens vorgeschlagen. Selbst dies wird sich nur mittel- und langfristig verwirklichen lassen.
Auch die Forderung nach einer Stärkung der Eigenverantwortung kann zwar grundsätzlich begrüßt werden, sollte aber auch in der Realität moderat und sozial verträglich ausgestaltet werden. Dies ist bei einigen Gutachtervorschlägen jedoch nicht der Fall. Es beginnt mit der "Einengung" des Leistungskataloges. In Wahrheit handelt es sich um eine Kürzung des Leistungskataloges mit der Folge, dass Patienten für ausgeschlossene Leistungen eine
100%-ige Selbstbeteiligung tragen müssten. Dagegen habe ich Bedenken. Beim Ausschluss der Fahrtkosten werden die Belange der chronisch Kranken (z.B. Dialysepatienten), beim Ausschluss von Hilfsmitteln die Belange der Behinderten nicht ausreichend berücksichtigt. Die von den Gutachtern vorgeschlagene Praxisgebühr lehne ich ab, da dadurch Patienten von einer ärztlichen Behandlung abgehalten werden könnten. Der Arztbesuch als solcher muss frei von ökonomischen Belastungen der Patienten bleiben. All dies zeigt deutlich, wie begrenzt unter sozialen Aspekten die Möglichkeiten zur Ausweitung der Zuzahlungen sind.
Die Umfinanzierung von einzelnen Leistungsbereichen über die Privatversicherung an Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung ist diskutabel. Dafür allerdings die Freizeitunfälle vorzusehen, halte ich wegen der bekannten Abgrenzungsprobleme für problematisch. Ebenso lehne ich die Verbreiterung der Beitragsbemessungsgrundlage ab, da dies zu einer sozialen Schieflage führen würde. So wären z.B. all diejenigen, die solche Vorschläge machen, abgabenfrei, weil sie mit ihrem Arbeitseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Zinsen und andere Einkünfte würden dann nur bei denen zur Beitragsbemessung herangezogen, die ohnehin schon durch Steuern und Abgaben im Übermaß belastet sind.
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