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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Seehofer: Gutachten der Sachverständigen mit Licht und Schatten

Berlin (ots)

Zu dem gestern vorgestellten Gutachten des
Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Horst Seehofer MdB:
Die sorgfältige Prüfung des Sachverständigengutachtens zeigt Licht
und Schatten. Es beinhaltet eine Auflistung bekannter Reformoptionen
und stellt insofern eine ergänzende Entscheidungshilfe für die
Politik dar. Der Grundansatz des Gutachtens mit der Ablehnung
planwirtschaftlicher Ansätze und der Befürwortung von mehr
Selbstbestimmung und Eigenverantwortung ist zu begrüßen. Eine ganze
Reihe der vorgeschlagenen Einzel-Maßnahmen stoßen aber auf Bedenken,
weil sie im Hinblick auf das Finanzvolumen unrealistisch sind oder
die soziale Balance verletzen.
Die Forderung, z.B. die bisherigen Verschiebebahnhöfe zu beenden,
ist zwar im Grundsatz richtig. Insgesamt ist die zur Umfinanzierung
vorgeschlagene Summe von über 15 Mrd. Euro aber fragwürdig. Denn die
Belastung der Steuerhaushalte und anderen Sozialversicherungen ist in
diesem Umfang auf absehbare Zeit nicht realisierbar. Steuererhöhungen
kommen dafür nicht in Betracht. Die Union hat in ihrem Konzept bei
der Umfinanzierung von Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung lediglich ein Drittel dieses Volumens
vorgeschlagen. Selbst dies wird sich nur mittel- und langfristig
verwirklichen lassen.
Auch die Forderung nach einer Stärkung der Eigenverantwortung kann
zwar grundsätzlich begrüßt werden, sollte aber auch in der Realität
moderat und sozial verträglich ausgestaltet werden. Dies ist bei
einigen Gutachtervorschlägen jedoch nicht der Fall. Es beginnt mit
der "Einengung" des Leistungskataloges. In Wahrheit handelt es sich
um eine Kürzung des Leistungskataloges mit der Folge, dass Patienten
für ausgeschlossene Leistungen eine
100%-ige Selbstbeteiligung tragen müssten. Dagegen habe ich
Bedenken. Beim Ausschluss der Fahrtkosten werden die Belange der
chronisch Kranken (z.B. Dialysepatienten), beim Ausschluss von
Hilfsmitteln die Belange der Behinderten nicht ausreichend
berücksichtigt. Die von den Gutachtern vorgeschlagene Praxisgebühr
lehne ich ab, da dadurch Patienten von einer ärztlichen Behandlung
abgehalten werden könnten. Der Arztbesuch als solcher muss frei von
ökonomischen Belastungen der Patienten bleiben. All dies zeigt
deutlich, wie begrenzt unter sozialen Aspekten die Möglichkeiten zur
Ausweitung der Zuzahlungen sind.
Die Umfinanzierung von einzelnen Leistungsbereichen über die
Privatversicherung an Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung ist
diskutabel. Dafür allerdings die Freizeitunfälle vorzusehen, halte
ich wegen der bekannten Abgrenzungsprobleme für problematisch. Ebenso
lehne ich die Verbreiterung der Beitragsbemessungsgrundlage ab, da
dies zu einer sozialen Schieflage führen würde. So wären z.B. all
diejenigen, die solche Vorschläge machen, abgabenfrei, weil sie mit
ihrem Arbeitseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Zinsen und andere Einkünfte würden dann nur bei denen zur
Beitragsbemessung herangezogen, die ohnehin schon durch Steuern und
Abgaben im Übermaß belastet sind.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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