Heiderich: Brüstle darf Klon-Patent nur nach Gesetz und Recht nutzen
Berlin (ots)
Zur Debatte um das Patent zur Herstellung und Verwendung von neuralen Vorläuferzellen, das dem Forscher Oliver Brüstle 1999 vom Deutschen Patentamt erteilt wurde und das zur Entscheidung im Europäischen Patentamt ansteht, erklärt der Beauftragte für Biotechnologie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helmut Heiderich MdB:
Der letzte Woche gefasste Beschluß des Deutschen Bundestages, ein internationales umfassendes Klonverbot anzustreben, wirft neues Licht auf das Prof. Brüstle 1999 in Deutschland erteilte Patent zur Herstellung von neuralen Vorläuferzellen.
War das Patent damals rechtmäßig erteilt worden, steht nun seine etwaige wirtschaftliche Verwertung im Widerspruch zum inzwischen geltenden Stammzellen-gesetz und der in dem besagten Bundestagsbeschluß zum Ausdruck kommenden ethischen Bewertung des Klonens.
Die Bundesregierung muß deshalb zügig prüfen, ob die Einhaltung dieser rechtlichen Grenzen im Falle einer kommerziellen Nutzung dieses Patents noch gegeben ist.
Dies Beispiel zeigt, wie wichtig die Umsetzung der Biopatentrichtlinie ist. Hätte die Bundesregierung sie rechtzeitig unter Ausnutzung nationaler Spielräume umgesetzt, wäre die Erteilung des Patents u. U. gar nicht möglich gewesen. Die Bundesregierung hat durch ihr Verzögern die dringend notwendige Rechtssicherheit verhindert.
Außerdem brauchen wir weiterhin die breite gesellschaftliche Debatte über die Grenzen des Klonens und ihrer ethischen Bewertung. Die bislang verlautbarten Zweifel des Europäischen Patentamts an der "moralischen Vertretbarkeit" des Patentantrags zeigen, welche faktische Wirkung eine solche Debatte hat.
Sie könnte zur Ablehnung des Antrags beim Europäischen Patentamt führen. Deshalb ist die jetzt wieder eingesetzte Enquete-Kommission gerade in diesen Fragen gefordert.
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