Koschyk: Zuwanderungsgesetz der FDP ist inakzeptabel
Berlin (ots)
Zur Einbringung eines eigenen Zuwanderungsgesetzentwurfs durch die FDP erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB: Das Zuwanderungsgesetz der FDP ist unakzeptabel. Es würde wie das Zuwanderungsgesetz der Bundesregierung zu weiterer qualifikationsunabhängiger Zuwanderung und einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit führen. Ein Konsens mit der Union auf der Basis dieses Gesetz ist ausgeschlossen. Dann ist es besser, bei den geltenden nationalen Ausländer- und Asylrechtsregelungen zu bleiben. Das Zuwanderungsgesetz der Bundesregierung ist ein Zu- wanderungserweiterungsgesetz. Das Zuwanderungsgesetz der FDP auch. Der Gesetzentwurf der FDP nimmt im wesentlichen nur einige wenige kosmetische Änderungen im Bereich der Arbeitsmigration vor, lässt aber das durchgängig und in seiner gesamten Substanz mit jeder Faser auf Zuwanderungserweiterung ausgerichtete Zuwanderungsgesetz der Bundesregierung im übrigen unberührt. Beispiel 1: Die FDP will trotz 4,7 Millionen Arbeitsloser wie die Bundesregierung den Anwerbestopp aufheben. Wer bei 4,7 Millionen Arbeitslosen den Arbeitsmarkt grundsätz-lich für alle Ausländer und nicht nur für die wenigen Spezialisten, die wir selbst nicht haben, öffnen will, handelt unverantwortlich. Beispiel 2: Die FDP will wie die Bundesregierung Zuwanderung von Staaten außerhalb der europäischen Union aus demographischen Gründen zulassen. Wer den Ausgleich zurückgehender Bevölkerungszahlen Deutscher durch Drittausländer ausgleichen will, wählt den falschen Ansatz. Das Ausländerrecht ist hierfür das falsche Instrument. Nötig ist ein Gesamtkonzept familien,- sozial,- und arbeitsmarkt- politischer Maßnahmen, das es auch deutschen Frauen ermöglicht, Familie und Beruf zu vereinbaren. Dann wird auch die Fertilitätsrate wieder steigen. Beispiel 3: Wer über die völkerrechtlichen Verpflichtungen hinaus wie FDP und Bundesregierung im europäischen Alleingang im humanitären Bereich die Zufluchtsgründe erweitern und den Status für Personen, die bislang vor allem in unsere Sozialsysteme zugewandert sind, verbessern will, handelt unverantwortlich. Beispiel 4: Geradezu abenteuerlich sind die Vorstellung der FDP, wie man Arbeitsmigration und humanitäre Zuwanderung trennen kann. Wer von der erfolgslosen Zuwanderung aus Erwerbsgründen in das Asylverfahren wechseln will, kann daran rechtlich wegen der Garantien des Asylgrundrechts nicht gehindert werden. Die Vorstellung, man könne die Asylsuchenden des Landes verweisen, ist unhaltbar. Nur in einem einzigen Falle ist es verfassungsrechtlich haltbar und den Asylsuchenden zuzumuten, ihr Asylverfahren vom Ausland aus zu betreiben: Im Falle der Drittstaatenregelung das Hauptsachverfahren, wenn das Eilverfahren für den Asylsuchenden negativ ausgegangen ist. Beispiel 5: Die Jahreszuwanderungsquote. Wer nach Ausschöpfung der Jahreszuwanderungsquote über das Asylverfahren in Land kommen will, kann - außer in Fällen der Drittstaatenregelung - hieran nicht gehindert werden. Die Zuwanderung über den humanitären Bereich ist nach unserem Recht nicht zu kontingentieren.
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