Storm/Widmann-Mauz: SPD muss beim Großhandelsrabatt Farbe bekennen!
Berlin (ots)
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung Andreas Storm MdB und die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB erklären:
Am 11. März 2003 hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Beitragssatzsicherungsgesetzes beschlossen, der die Abschaffung des Großhandelsrabatts vorsieht. Diesen Gesetzentwurf wollen wir gemeinsam mit einem Antrag in den Deutschen Bundestag einbringen, der auf die Rückgängigmachung aller gesundheitspolitischen Maßnahmen im Beitragssatzsicherungsgesetz zielt. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die ungerechtfertigte Belastung der Apotheken durch den Großhandelsrabatt beseitigen und die 149 SPD-Abgeordneten zu einem Offenbarungseid zwingen, die erklärt haben, für eine Rückgängigmachung des Großhandelsrabatts eintreten zu wollen.
Bereits anlässlich der Zurückweisung des Einspruchs durch den Bundestag hatten 49 SPD-Abgeordnete in persönlichen Erklärungen eine Überprüfung der geplanten und tatsächlich von den Apotheken erbrachten Sparbeiträge gefordert. Nunmehr liegen in den Apotheken die Abrechnungen des 1. Quartals vor und die katastrophalen wirtschaftlichen Folgen des Beitragssatzsicherungsgesetzes für die Apotheken werden erkennbar.
Das Beitragssatzsicherungsgesetz hat sein Ziel einer Stabilisierung der Beitragssätze von vornherein verfehlt. Die Beitragssätze stiegen vom 01. Januar 2003 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt von 14,0% auf ca. 14,4%. Darüber hinaus führt das Gesetz wegen falsch gewählter Instrumente - Nullrunde, Preisabschlag bei zahntechnischen Leistungen, Einführung eines Rabattsystems, Kürzung des Sterbegeldes und Anhebung der Versicherungspflichtgrenze - zu einer Überbelastung von Patienten und Versicherten und zu einer schlechteren qualitativen Versorgung.
Besonders betroffen durch das seit dem 01. Januar 2003 in Kraft befindliche Beitragssatzsicherungsgesetz sind die Apotheken. Sie sollen neben ihrem eigenen Rabatt auch Rabatte des pharmazeutischen Großhändlers und des pharmazeutischen Herstellers an die gesetzlichen Krankenkassen abführen. Gerade die Abführung des Großhandelsrabattes stellt kleinere und mittlere Apotheken vor unüberwindbare wirtschaftliche Schwierigkeiten. Sie sind in ihrer Existenz gefährdet, weil Großhändler seit Ende Dezember 2002 dazu übergehen, die ihnen mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz auferlegten Abschläge in Höhe von 3% des Arzneimittelabgabepreises mit den bestehenden Rabatten an die Apotheken zu verrechnen. Hierdurch kann der Großhandel den gesetzlichen Abschlag an die Krankenkassen weitgehend kostenneutral abführen, während die Apotheken zusätzlich zu ihrem eigenen Sparbeitrag auch den des pharmazeutischen Großhandels mittragen müssen. Für eine durchschnittliche Apotheke resultiert daraus eine Verringerung des Einkommens vor Steuern von rd. 35%.
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