Marschewski/Kampeter: Mittel für die Vertriebenenkulturarbeit müssen erhöht werden
Berlin (ots)
Zu der Einbringung eines Änderungsantrags der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zum Etat des Bundeskanzleramtes anlässlich der zweiten Beratung des Bundeshaushaltsplans für das Jahr 2003 erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge, Erwin Marschewski MdB und der zuständige Bericht- erstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, Steffen Kampeter MdB:
Bund und Länder haben nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) die Verpflichtung, dass Kulturgut der Vertreibungsgebiete zu pflegen und im Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes wach zu halten. Dieser Verpflichtung ist die rot-grüne Bundesregierung in den letzten Jahren immer weniger nachgekommen. Die im Bundeshaushalt zur Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des § 96 BVFG und des kulturellen Eigenlebens fremder Volksgruppen veranschlagten Ausgaben sind seit 1998 um mehr als 40 % gekürzt worden. Maßnahmen und Projekte zur Erhaltung des deutschen Kulturgutes der Vertreibungsgebiete mussten aufgrund ausbleibender oder zu geringer Förderung eingestellt werden oder sind akut gefährdet. Damit wird der Bund seiner gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe seit Jahren nicht mehr gerecht.
Trotz des im Sommer 2002 vorgelegten Rechtsgutachtens des Völkerrechtlers Prof. Dr. Dr. Michael Silagi zur Vertriebenenkulturarbeit, in dem festgestellt wurde, dass sowohl die Neukonzeption der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 als auch die fortgesetzten massiven Kürzungen und Streichungen von Haushaltsmitteln gegen geltendes Recht verstoßen, setzt Rot-Grün seine Kürzungspolitik fort. Damit verbunden ist ein Kahlschlag bei der so wichtigen grenzüberschreitenden Verständigungs- und Versöhnungsarbeit der Heimatvertriebenen. Der Ansatz für die Förderung dieser Maßnahmen ist im Haushalt des Jahres 2003 auf Null gesetzt worden.
CDU und CSU fordern die Bundesregierung auf, endlich ihrer Verantwortung gegenüber diesem wichtigen Bestandteil der deutschen Kulturarbeit und dieses bedeutenden Teils eines gesamteuropäischen Kulturerbes gerecht zu werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher die Aufstockung des Betrages auf das Niveau des Bundeshaushalts von 1998, das in dem Gutachten Silagis als eine dem Zweck des § 96 BVFG entsprechende, angemessene Höhe der Förderung festgestellt wurde.
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