Reiche/Hüppe: Gentests gesetzlich regeln!
Berlin (ots)
Anläßlich der Einbringung des Antrags Gentests in Medizin, Arbeitsleben und Versicherungen erklären die forschungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katharina Reiche MdB, und der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert mit dem vorliegenden Antrag die Bundesregierung auf, endlich den bereits in der vergangenen Legislaturperiode und dann im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetzentwurf zur Regelung von Gentests vorzulegen.
Genetische Daten sind besonders sensible persönliche Gesundheitsdaten, die auch Informationen über Verwandte offenbaren können. Gerade um die positiven Chancen genetischer Diagnostik nutzen zu können, bedarf es gesetzlicher Regelungen, die Qualitätsanforderungen absichern und Schutz vor Missbrauch und sozialer, ethnischer und eugenischer Diskriminierung bieten.
Hierzu hat die Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin in der letzten Wahlperiode bereits kompetente Vorarbeit geleistet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion greift die Empfehlungen der Enquete-Kommission zur Regelung der Anwendung von Gentests in Medizin, Arbeitsleben und Versicherungswesen auf.
Grundlegendes Prinzip für die Anwendung genetischer Diagnostik ist die Freiwilligkeit nach umfassender und sachgerechter ärztlicher Aufklärung. Ein Gentestgesetz hat das Recht jedes Menschen, die eigenen genetischen Befunde zu kennen, genauso sicherzustellen wie das Recht, diese nicht zu kennen (Recht auf Nichtwissen). Ungeprüfte Gentests dürfen nicht auf den Markt gelangen. Daher muß die Zulassung eines Tests an die Erfüllung von Qualitätskriterien gebunden werden.
Zum Schutz von Arbeitnehmern und Versicherten bedarf es eines generellen Verwertungsverbotes von genetischen Befunden. Eine Ausnahme kann allenfalls sein, dass Versicherungsnehmer, die ihren Gentestbefund kennen, das Testergebnis auf Nachfrage mitteilen müssen, wenn sie den Abschluss einer Lebensversicherung mit einer ungewöhnlich hohen Summe beantragen. Diese Grenze ist gesetzlich festzulegen.
Um Standards festzulegen und die gendiagnostische Entwicklung unter wissenschaftlichen, ethischen und sozialen Aspekten zu beobachten und auszuwerten, ist eine interdisiplinäre besetzte Gendiagnostik- Kommission einzurichten, die dem Deutschen Bundestag regelmäßige Berichte vorlegt.
Der rasche Fortschritt der humangenetischen Forschung, der Zuwachs an diagnostischen Möglichkeiten und die zu erwartende weitere Zunahme sowohl der Zahl der Anbieter als auch der Inanspruchnahme genetischer Diagnostik verlangen zügiges Handeln des Gesetzgebers.
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