Meister: Altersbesteuerung sozialverträglich und systemgerecht gestalten
Berlin (ots)
Zu den Vorschlägen der Kommission zur Neuordnung der Altersbesteuerung erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr Michael Meister MdB:
Die Vorschläge der Kommission zur Neuordnung der Altersbesteuerung sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer verfassungsmäßigen Ausgestaltung der Altersbesteuerung. Entscheidend wird aber sein, wie die Bundesregierung mit diesen Vorschlägen umgeht und wie sie den Gesetzentwurf ausgestaltet.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich für eine Neuregelung der Besteuerung der Altersversorgung nach dem Prinzip der so genannten nachgelagerten Besteuerung aus. Danach müssen in der aktiven Erwerbsphase eines Arbeitnehmers geleistete Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig sein und erst die im Alter bezogenen Versorgungsleistungen sind zu besteuern. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Erwerbsphase Aufwendungen entstehen, die das verfügbare Einkommen zwingend mindern, und erst im Alter Leistungen zufließen, die besteuert werden können. Im Übrigen wird durch das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung die Altersversorgung gestärkt. Die Bundesregierung sollte dieses Prinzip in allen Bereichen der Altersversorgung verwirklichen.
Der Übergang zu diesem Prinzip muss sozial gerecht ausgestaltet sein. Unter diesem Aspekt ist zweifelhaft, ob schon ab dem Jahr 2005 der der Besteuerung unterliegende Anteil der Rente auf einheitlich 50% festgelegt werden muss. Dass könnte für viele Rentner eine massive Steuererhöhung bedeuten.
Die beliebteste Form der Altersvorsorge nämlich das Wohneigentum darf bei der Neuregelung der Besteuerung der Altersversorgung nicht unter die Räder geraten. Deswegen darf der sog. Altersvorsorgeeigenheimbetrag (§ 92a EStG) nicht wie von der Kommission vorgeschlagen - gestrichen werden.
Die Werbungskosten-Pauschbeträge, der Versorgungsfreibetrag und der Altersentlastungsbetrag sind systemkonform und nicht unbedingt auf dem niedrigsten Niveau auszugestalten. Hier kann die Bundesregierung ihren Mut zu stärkeren Pauschalierungen und Typisierungen beweisen.
Die Neuregelung muss in den internationalen Rahmen eingepasst werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, ihre Doppelbesteuerungspolitik auf die erforderliche Neuregelung der Besteuerung der Altersversorgung einzustellen und nicht europarechtlich zweifelhafte Lösungen vorzuschlagen.
Bürokratische Monster - wie etwa bei der Riesterrente müssen unbedingt vermieden werden. Deswegen werden insbesondere die vorgeschlagene Günstigerprüfung, bei der während der Übergangszeit die alte und die neue Abzugsregelung für Vorsorgeaufwendungen miteinander verglichen werden, und die Einführung von Kontrollmitteilungen kritisch zu überprüfen sein.
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