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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister: Altersbesteuerung sozialverträglich und systemgerecht gestalten

Berlin (ots)

Zu den Vorschlägen der Kommission zur Neuordnung
der Altersbesteuerung erklärt der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr Michael Meister MdB:
Die Vorschläge der Kommission zur Neuordnung der Altersbesteuerung
sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer verfassungsmäßigen
Ausgestaltung der Altersbesteuerung. Entscheidend wird aber sein, wie
die Bundesregierung mit diesen Vorschlägen umgeht und wie sie den
Gesetzentwurf ausgestaltet.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich für eine Neuregelung
der Besteuerung der Altersversorgung nach dem Prinzip der so
genannten nachgelagerten Besteuerung aus. Danach müssen in der
aktiven Erwerbsphase eines Arbeitnehmers geleistete
Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig sein und erst die im Alter bezogenen
Versorgungsleistungen sind zu besteuern. Damit wird der Tatsache
Rechnung getragen, dass in der Erwerbsphase Aufwendungen entstehen,
die das verfügbare Einkommen zwingend mindern, und erst im Alter
Leistungen zufließen, die besteuert werden können. Im Übrigen wird
durch das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung die Altersversorgung
gestärkt. Die Bundesregierung sollte dieses Prinzip in allen
Bereichen der Altersversorgung verwirklichen.
Der Übergang zu diesem Prinzip muss sozial gerecht ausgestaltet
sein. Unter diesem Aspekt ist zweifelhaft, ob schon ab dem Jahr 2005
der der Besteuerung unterliegende Anteil der Rente auf einheitlich
50% festgelegt werden muss. Dass könnte für viele Rentner eine
massive Steuererhöhung bedeuten.
Die beliebteste Form der Altersvorsorge – nämlich das Wohneigentum
– darf bei der Neuregelung der Besteuerung der Altersversorgung nicht
„unter die „Räder“ geraten. Deswegen darf der sog.
Altersvorsorgeeigenheimbetrag (§ 92a EStG) nicht – wie von der
Kommission vorgeschlagen - gestrichen werden.
Die Werbungskosten-Pauschbeträge, der Versorgungsfreibetrag und
der Altersentlastungsbetrag sind systemkonform und nicht unbedingt
auf dem niedrigsten Niveau auszugestalten. Hier kann die
Bundesregierung ihren Mut zu stärkeren Pauschalierungen und
Typisierungen beweisen.
Die Neuregelung muss in den internationalen Rahmen eingepasst
werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, ihre
Doppelbesteuerungspolitik auf die erforderliche Neuregelung der
Besteuerung der Altersversorgung einzustellen und nicht
europarechtlich zweifelhafte Lösungen vorzuschlagen.
„Bürokratische Monster“ - wie etwa bei der Riesterrente – müssen
unbedingt vermieden werden. Deswegen werden insbesondere die
vorgeschlagene Günstigerprüfung, bei der während der Übergangszeit
die alte und die neue Abzugsregelung für Vorsorgeaufwendungen
miteinander verglichen werden, und die Einführung von
Kontrollmitteilungen kritisch zu überprüfen sein.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

Kontakt:

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Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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