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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Strobl: Schily hat NPD-Verbotsverfahren versiebt

Berlin (ots)

Zur Einstellung des NPD-Verbotsverfahren durch das
Bundesverfas-sungsgericht in Karlsruhe erklären der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der
Obmann der Unionsfraktion sowie zuständige Berichterstatter im
Innenausschuss, Thomas Strobl MdB: Bei der Verkündung der heutigen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbotsverfahren
wurde offenkundig, dass die Hauptverantwortung hierfür im
dilettantischen Vorgehen des Bundesinnenministeriums liegt. Hierfür
trägt Bundesinnenminister Schily die volle politische Verantwortung.
Im Laufe des Verfahrens hat das Bundesinnenministerium derart
gravierende handwerkliche Fehler gemacht, wodurch die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts nahezu provoziert wurde. Doch zur
Schadenfreude kann kein Anlass bestehen, denn es ist bedrückend, dass
die NPD, die aggressiv gegen unsere freiheitlich demokratische
Grundordnung ankämpft, die Karlsruher Entscheidung als „Freispruch“
feiern wird. Dazu besteht jedoch kein Anlass. Das
Bundesverfassungs-gericht hat nicht in der Sache, sondern allein aus
formal-juristischen Gründen das Verbotsverfahren einstellen müssen.
Die Herausforderung, sich mit der NPD und dem Rechtsextremismus wie
überhaupt mit jeglichem Extremismus in Deutschland politisch
auseinandersetzen zu müssen, bleibt auf der politischen Tagesordnung.
Bundesinnenminister Schily täte jetzt gut daran, sich nicht in
Karlsruher Richterschelte zu ergehen, sondern in aller
Entschiedenheit die handwerklichen Fehler seines Hauses im NPD-
Verbotsverfahren nachhaltig aufzuarbeiten. Natürlich stellt sich auch
die Frage nach einer Effektivierung der Arbeit des
Verfassungsschutzes in Bund und Ländern.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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