Koschyk/Strobl: Schily hat NPD-Verbotsverfahren versiebt
Berlin (ots)
Zur Einstellung des NPD-Verbotsverfahren durch das Bundesverfas-sungsgericht in Karlsruhe erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der Obmann der Unionsfraktion sowie zuständige Berichterstatter im Innenausschuss, Thomas Strobl MdB: Bei der Verkündung der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbotsverfahren wurde offenkundig, dass die Hauptverantwortung hierfür im dilettantischen Vorgehen des Bundesinnenministeriums liegt. Hierfür trägt Bundesinnenminister Schily die volle politische Verantwortung. Im Laufe des Verfahrens hat das Bundesinnenministerium derart gravierende handwerkliche Fehler gemacht, wodurch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nahezu provoziert wurde. Doch zur Schadenfreude kann kein Anlass bestehen, denn es ist bedrückend, dass die NPD, die aggressiv gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung ankämpft, die Karlsruher Entscheidung als Freispruch feiern wird. Dazu besteht jedoch kein Anlass. Das Bundesverfassungs-gericht hat nicht in der Sache, sondern allein aus formal-juristischen Gründen das Verbotsverfahren einstellen müssen. Die Herausforderung, sich mit der NPD und dem Rechtsextremismus wie überhaupt mit jeglichem Extremismus in Deutschland politisch auseinandersetzen zu müssen, bleibt auf der politischen Tagesordnung. Bundesinnenminister Schily täte jetzt gut daran, sich nicht in Karlsruher Richterschelte zu ergehen, sondern in aller Entschiedenheit die handwerklichen Fehler seines Hauses im NPD- Verbotsverfahren nachhaltig aufzuarbeiten. Natürlich stellt sich auch die Frage nach einer Effektivierung der Arbeit des Verfassungsschutzes in Bund und Ländern.
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