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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Storm/Müller: Bei Rentenbesteuerung noch viele Fragen offen

Berlin (ots)

Zum gestern vorgestellten Gutachten der
Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen
Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen erklären
der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit und soziale Sicherung
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Storm MdB, und die zuständige
Berichterstatterin, Hildegard Müller MdB:
Der Vorschlag der Sachverständigenkommission für einen
schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Rentenbesteuerung ist im
Grundsatz zu begrüßen. Die Union hat bereits seit langem einen
solchen Systemwechsel gefordert. Im Jahr 2001 hat die rot-grüne
Bundesregierung die Chance verpasst, die Rentenbesteuerung zusammen
mit ihrer Rentenreform zu verabschieden.
Allerdings besteht nach Vorlage des Abschlussberichts noch
Klärungsbedarf. So hält der Verband Deutscher
Rentenversicherungsträger den Vorschlag der Kommission für
überarbeitungsbedürftig, weil er zu einer verfassungswidrigen
Doppelbesteuerung führt. Soweit nach dem Abschlussbericht ein
Standardrentner bis zum Jahr 2013 steuerunbelastet bleiben soll, ist
dieser Vorschlag auf seine Verteilungswirkungen zwischen den
Generationen hin zu überprüfen. Denn der Vorschlag bedeutet
letztlich, dass die mittlere Generation der heute 50-Jährigen mit
einer Standardrente von der Rentenbesteuerung betroffen sein wird.
Außerdem bestehen gegen die unterschiedliche steuerrechtliche
Behandlung der sog. Riester-Produkte und der traditionellen
Kapitalanlageprodukte große Bedenken. So bedeutet die für die
kapitalbildende Lebensversicherung vorgesehene Beseitigung des
Sonderausgabenabzugs für Beiträge in der Ansparphase und der
Steuerfreiheit der Erträge im Zeitpunkt der Kapitalauszahlung
letztlich das Aus der Lebensversicherung. Angesichts der bisher
enttäuschenden Abschlusszahlen der Riester-Verträge ist es mehr als
fragwürdig, eine bisher funktionierende Altersicherung durch einen
Ladenhüter wie die Riester-Rente abzulösen.
Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung am letzten
Freitag eine Neufassung der Rentenformel angekündigt. Auf die
anstehende Rentenbesteuerung ist er mit keinem Wort eingegangen,
obwohl die Details zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt gewesen sein
dürften. Die Rentenbesteuerung muss mit dieser Neufassung der
Rentenformel verzahnt werden, weil bei einer steuerlichen Entlastung
der Aktiven bei gleichzeitiger steuerlicher Belastung der Rentner ein
Absinken des Nettorentenniveaus unausweichlich ist. Das mit der
Rentenreform angestrebte Rentenniveau von langfristig 67% kann damit
nicht eingehalten werden. Die gesamte Rentenreform muss erneut
aufgerollt werden. Bei einer Überarbeitung der Reform ist die Union
zu einer konstruktiven Mitarbeit bereit.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Kontakt:

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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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