Storm/Müller: Bei Rentenbesteuerung noch viele Fragen offen
Berlin (ots)
Zum gestern vorgestellten Gutachten der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit und soziale Sicherung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Storm MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Hildegard Müller MdB:
Der Vorschlag der Sachverständigenkommission für einen schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Rentenbesteuerung ist im Grundsatz zu begrüßen. Die Union hat bereits seit langem einen solchen Systemwechsel gefordert. Im Jahr 2001 hat die rot-grüne Bundesregierung die Chance verpasst, die Rentenbesteuerung zusammen mit ihrer Rentenreform zu verabschieden.
Allerdings besteht nach Vorlage des Abschlussberichts noch Klärungsbedarf. So hält der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger den Vorschlag der Kommission für überarbeitungsbedürftig, weil er zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung führt. Soweit nach dem Abschlussbericht ein Standardrentner bis zum Jahr 2013 steuerunbelastet bleiben soll, ist dieser Vorschlag auf seine Verteilungswirkungen zwischen den Generationen hin zu überprüfen. Denn der Vorschlag bedeutet letztlich, dass die mittlere Generation der heute 50-Jährigen mit einer Standardrente von der Rentenbesteuerung betroffen sein wird. Außerdem bestehen gegen die unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung der sog. Riester-Produkte und der traditionellen Kapitalanlageprodukte große Bedenken. So bedeutet die für die kapitalbildende Lebensversicherung vorgesehene Beseitigung des Sonderausgabenabzugs für Beiträge in der Ansparphase und der Steuerfreiheit der Erträge im Zeitpunkt der Kapitalauszahlung letztlich das Aus der Lebensversicherung. Angesichts der bisher enttäuschenden Abschlusszahlen der Riester-Verträge ist es mehr als fragwürdig, eine bisher funktionierende Altersicherung durch einen Ladenhüter wie die Riester-Rente abzulösen.
Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung am letzten Freitag eine Neufassung der Rentenformel angekündigt. Auf die anstehende Rentenbesteuerung ist er mit keinem Wort eingegangen, obwohl die Details zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt gewesen sein dürften. Die Rentenbesteuerung muss mit dieser Neufassung der Rentenformel verzahnt werden, weil bei einer steuerlichen Entlastung der Aktiven bei gleichzeitiger steuerlicher Belastung der Rentner ein Absinken des Nettorentenniveaus unausweichlich ist. Das mit der Rentenreform angestrebte Rentenniveau von langfristig 67% kann damit nicht eingehalten werden. Die gesamte Rentenreform muss erneut aufgerollt werden. Bei einer Überarbeitung der Reform ist die Union zu einer konstruktiven Mitarbeit bereit.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Kontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell