Röttgen/Krings: Urheberrechtsnovelle gefährdet Vermarktung geistigen Eigentums
Berlin (ots)
Anlässlich der anstehenden Beschlussfassung zur Urheber- rechtsnovelle erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB, und der zuständige Berichterstatter, Dr. Günter Krings MdB:
Der Regierungsentwurf zum Urheberrecht verfehlt das Ziel der EU- Richtlinie, den Schutz der Urheber und der Verwerter von Urheberrechten zu stärken und gefährdet die Existenz kleiner- und mittelständischer Verlage. Denn die geplante Regelung im § 52 a des Urheberrechtsgesetzes ermöglicht es, fremde Texte für Zwecke des Unterrichts und der Forschung bestimmten Personengruppen zugänglich zu machen. Dies beschränkt das urheberrechtlich geschützte Recht der Verlage an der Nutzung und Verwertung ihrer Werke, weil beispielsweise Schulen Materialien für den Unterricht zeitlich unbegrenzt Schülern und Stu-denten auf einem Server zur Verfügung stellen könnten. Die damit verbundene Existenzgefährdung für Verlage bedeutet in letzter Konsequenz nicht nur, dass Arbeitsplätze bedroht sind. Auch die Vielfalt von Wissenschaft und Kultur steht auf dem Spiel, weil gerade kleinere Verlage solchen Autoren die Publikation ihrer Werke ermöglichen, die bei großen Verlagshäusern keine Chance haben.
Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion muss diese vollkommen neue und von der EU-Richtlinie keineswegs geforderte Einschränkung der Urheberrechte der Verlage aus der Novelle herausgenommen werden. Bereits das geltende Recht erfüllt die europäischen Vorgaben, trägt den berechtigten Interessen der Verbraucher und der Wissenschaft ausreichend Rechnung und berücksichtigt die Rechte der Autoren und Verlage. Der erhebliche Zeitdruck der europäischen Vorgaben die Richtlinie hätte bereits zum 22. Dezember umgesetzt werden müssen sollte die Bundesregierung nicht dazu veranlassen, das Urheberrecht vor allem für Schulbücher und wissenschaftliche Werke stärker aufzuweichen, als es die EU-Richtlinie und die berechtigten Interessen von Urhebern, Rechteverwertern und den Verbrauchern verlangen.
Die Union fordert darüber hinaus, private Kopien nur bei legalen Quellen und nur noch die Kopie direkt vom Original zu erlauben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung unterscheidet nicht zwischen analoger und digitaler Kopie, obwohl die EU-Richtlinie dies empfiehlt. Es ist jedoch ein Unterschied, ob ein legal erworbenes Buch fotokopiert oder aber eine möglicherweise illegal erworbene Datei per Mausklick vervielfältigt wird: Die aktuelle Rechtslage erlaubt eine urheberrechtliche Datenwäsche. Privatkopien führen jedoch vor allem bei der Musik- und Filmwirtschaft zu erheblichen Umsatzeinbrüchen. Deswegen muss das Urheberrecht klare Grenzen ziehen.
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