Nooke: Kriegsgefangene nicht öffentlich vorführen
Berlin (ots)
Zu der Veröffentlichung von Bildern von Kriegsgefangenen in der Berichterstattung des deutschen Fernsehens erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Nooke MdB:
So verständlich und richtig das Anliegen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ist, über den Krieg im Irak ausführlich zu berichten, so unverständlich und falsch ist die Entscheidung, Bilder von Gefangenen der Krieg führenden Parteien in die Berichterstattung zu übernehmen.
Es ist und bleibt ein Verstoß gegen die Genfer Konvention, Opfer und Kriegsgefangene öffentlich und besonders in den Massenmedien vorzuführen. Wer sich in Kenntnis dieser Umstände an der erniedrigenden Vorführung von Kriegsgefangenen vollumfänglich beteiligt, macht sich durch seine Handlung zum Mittäter an einem Vergehen wider das humanitäre Kriegsvölkerrecht. Die journalistische Sorgfaltspflicht muss sich auch an den Grenzziehungen der Genfer Konvention messen lassen. Artikel 13 Satz 1 des III. Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen verlangt, dass die Kriegsgefangenen jederzeit mit Menschlichkeit behandelt werden müssen. Sie müssen jederzeit geschützt werden, insbesondere auch vor Gewalttätigkeit oder Einschüchterung, Beleidigungen und öffentlicher Neugier. Die Medienanstalten haben in der aktuellen Situation vor allem die Aufgabe der Information. Dazu gehört auch die Information über internationale Abkommen. Und dazu gehört, dass sich die Medien selbst daran halten.
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