Koschyk: Besonderheiten der Bundeswehr berücksichtigen
Berlin (ots)
Nach einem Gespräch mit dem Bundesvorsitzenden des Deutschen Bun- deswehrverbandes, Herrn Bernhard Gertz, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Das in den letzten Jahren gewandelte Aufgabenprofil der Bundeswehr muss auch in den beamten- und soldaten-rechtlichen Regelungen nachvollzogen werden. Dies ist die gemeinsame Überzeugung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und des Deutschen Bundeswehrverbandes. Insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Zahl und Intensität von Auslandseinsätzen ist es dringend notwendig, etwa die Regelungen zum qualifizierten Dienstunfall zu verändern. Die heutige Rechtslage ist äußerst unbefriedigend, weil die Versorgungsansprüche der im Dienst geschädigten Beamten und Soldaten häufig erst nach Kräfte zehrenden Prozessen durchgesetzt werden können. Die CDU/CSU- Fraktion hatte bereits im Jahr 2001 versucht, die Regelungen über den qualifizierten Dienstunfall praxistauglicher zu gestalten, was aber am Nein von SPD und Grünen gescheitert war.
Auch angesichts jüngster Fälle fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung auf, alsbald einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, wie die Regelungen etwa für einmalige Unfallentschädigungen, Auslandsverwendungszuschläge oder Ausfallbürgschaften an die gewachsenen Gefährdungslagen von deutschen Kräften im Ausland (Bundeswehr, Bundespolizei, Polizeien der Länder) angepasst werden. Geprüft werden muss, ob auch für Soldaten eine handhabbare Dienstzeitregelung geschaffen werden kann.
Einigkeit bestand auch darin, dass der Einsatz der Bundeswehr im Inneren möglich und auf einer rechtlich unzweifelhaften Basis geregelt werden muss. Dabei ist eine konkrete Abgrenzung der Aufgaben von Polizei und Bundeswehr unverzichtbar. Die Bundeswehr darf nicht als Lückenbüßer fungieren, sondern muss angesichts der gewandelten Bedrohungslage ihre spezifischen Fähigkeiten auch im Inneren einsetzen können. Beide Seiten begrüßten, dass die politischen Widerstände gegen eine verfassungsrechtliche Klarstellung des Bundeswehr-Einsatzes im Inneren abzunehmen scheinen. Nach der Änderung des Grundgesetzes muss diskutiert werden, ob in Analogie zu den Polizeiaufgabengesetzen der Länder ein Bundeswehraufgabengesetz geschaffen werden soll.
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