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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk: Besonderheiten der Bundeswehr berücksichtigen

Berlin (ots)

Nach einem Gespräch mit dem Bundesvorsitzenden des
Deutschen Bun- deswehrverbandes, Herrn Bernhard Gertz, erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB:
Das in den letzten Jahren gewandelte Aufgabenprofil der Bundeswehr
muss auch in den beamten- und soldaten-rechtlichen Regelungen
nachvollzogen werden. Dies ist die gemeinsame Überzeugung der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion und des Deutschen Bundeswehrverbandes.
Insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Zahl und Intensität von
Auslandseinsätzen ist es dringend notwendig, etwa die Regelungen zum
„qualifizierten Dienstunfall“ zu verändern. Die heutige Rechtslage
ist äußerst unbefriedigend, weil die Versorgungsansprüche der im
Dienst geschädigten Beamten und Soldaten häufig erst nach Kräfte
zehrenden Prozessen durchgesetzt werden können. Die CDU/CSU- Fraktion
hatte bereits im Jahr 2001 versucht, die Regelungen über den
qualifizierten Dienstunfall praxistauglicher zu gestalten, was aber
am Nein von SPD und Grünen gescheitert war.
Auch angesichts jüngster Fälle fordert die CDU/CSU-Fraktion die
Bundesregierung auf, alsbald einen entsprechenden Gesetzentwurf
vorzulegen. In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, wie die
Regelungen etwa für einmalige Unfallentschädigungen,
Auslandsverwendungszuschläge oder Ausfallbürgschaften an die
gewachsenen Gefährdungslagen von deutschen Kräften im Ausland
(Bundeswehr, Bundespolizei, Polizeien der Länder) angepasst werden.
Geprüft werden muss, ob auch für Soldaten eine handhabbare
Dienstzeitregelung geschaffen werden kann.
Einigkeit bestand auch darin, dass der Einsatz der Bundeswehr im
Inneren möglich und auf einer rechtlich unzweifelhaften Basis
geregelt werden muss. Dabei ist eine konkrete Abgrenzung der Aufgaben
von Polizei und Bundeswehr unverzichtbar. Die Bundeswehr darf nicht
als Lückenbüßer fungieren, sondern muss angesichts der gewandelten
Bedrohungslage ihre spezifischen Fähigkeiten auch im Inneren
einsetzen können. Beide Seiten begrüßten, dass die politischen
Widerstände gegen eine verfassungsrechtliche Klarstellung des
Bundeswehr-Einsatzes im Inneren abzunehmen scheinen. Nach der
Änderung des Grundgesetzes muss diskutiert werden, ob in Analogie zu
den Polizeiaufgabengesetzen der Länder ein Bundeswehraufgabengesetz
geschaffen werden soll.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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